Die Banane
Blutapfel
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Das Installieren auf mehreren Rechnern stellt rechtlich ein Vervielfältigung dar,
quelle?
die Zustimmungspflichtig ist.
nach §69d Abs. 1 sind ist für einen ordungsgemäßen gebrauch KEINE ZUSTIMMUNG notwendig
(1) Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, bedürfen die in § 69c Nr. 1 und 2 genannten Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms (...) notwendig sind.
Und diese gibt dir Apple nicht.
brauchen sie nicht. zwar könnten sie dieser nutzung in den AGB (bzw EULA) widersprechen - aber das hätte für mich ja, wie oben bereits dargelegt, keine relevanz.
wenn du selbst mal nachschlagen möchtest, was in unserem Urheberrecht steht, kannst du das hier tun
danke, das UrhG ist mir bekannt.
Und nur weil die EULA nicht gilt, heißt das nicht, dass das Urheberrecht nicht gelten würde.
das wurde bereits mehrfach festgestellt. aber schön, dass du es nochmals wiederholst.