Fat_Toni
Roter Stettiner
- Registriert
- 15.02.08
- Beiträge
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Ich glaube nicht dass es in Italien ein Gesetz gibt, wo der Hersteller 2 Jahre GARANTIE geben muss. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, ganz im Gegensatz zur Gewährleistung. Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und kann in keinem Fall ausgeschlossen werden. Nichteinmal wenn dies im Kaufvertrag steht. Bei der Gewährleistung ist es halt so, dass unter 6 Monaten der Hersteller beweisen muss, dass der Mangel nicht schon von Anfang an bestanden hat, und über 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat, bzw. durch Fehlproduktion entstanden ist.
Apple vorzuwerfen, sie würden nur 1 Jahr Garantie geben, finde ich etwas überzogen. Immerhin müssten sie theoretisch garkeine Garantie geben. Das bleibt jedem Hersteller selbst überlassen wie er seine Garantiebestimmungen regelt.
Bisschen mehr Information wär halt schon interessant im Artikel. Soweit ich das auf anderen Apple Seiten mitbekommen habe, geht es in der Strafe lediglich darum, dass die Garantiebedingungen und die Notwendigkeit eines Apple Care Protection Plans nicht ausführlich genug dargelegt werden. Soll heißen, dass der Kunde eventuell in die Irre geführt wird und vielleicht einen ACPP kauft, ohne zu wissen ob er diesen nun benötigt oder nicht.
Apple vorzuwerfen, sie würden nur 1 Jahr Garantie geben, finde ich etwas überzogen. Immerhin müssten sie theoretisch garkeine Garantie geben. Das bleibt jedem Hersteller selbst überlassen wie er seine Garantiebestimmungen regelt.
Bisschen mehr Information wär halt schon interessant im Artikel. Soweit ich das auf anderen Apple Seiten mitbekommen habe, geht es in der Strafe lediglich darum, dass die Garantiebedingungen und die Notwendigkeit eines Apple Care Protection Plans nicht ausführlich genug dargelegt werden. Soll heißen, dass der Kunde eventuell in die Irre geführt wird und vielleicht einen ACPP kauft, ohne zu wissen ob er diesen nun benötigt oder nicht.