Wieso verbinden eigentlich so viele eine andere Religion sofot mit einer Staatsbürgerschaft? Wir haben doch schon festgestellt, dass wir in unserem Land Kirche und Staat trennen. Religion hat nichts mit dem Status "Deutscher" zu tun.
Ganz so würde ich das eben nicht unterschreiben. Möglicher Weise hast Du das schon festgestellt, aber ganz sicher hast Du es mich noch nicht davon überzeugt - und vielleicht gibt es hier auch noch Andere, denen es da ähnlich wie mir geht!?
Denn:
In der hessischen Landesverfassung ist die Todesstrafe explizit erlaubt, Art. 21 HLV. Wird die trotzdem vollzogen? Nein. Weil Bundesrecht stets Vorrang vor Landesrecht hat. In den Verfassungen kann drinstehen, was will, es ist bezüglich des GG völlig gleichgültig.
Warum wusste ich, dass jetzt die Todesstrafe herhalten muss?!
Prinzipiell hast Du vollkommen recht: Die Bundesverfassung steht über der Landesverfassung, so wie das Völkerrecht über der Bundesverfassung steht. Formaljuristisch wäre Deine Aussage also tatsächlich korrekt, wenn, ja wenn da nicht zwei kleine, aber wichtige Punkte wären:
1. Du kennst die Konkordate? Staatskirchenverträge? Sicher kennst Du die, und so wie Du argumentierst, dürftest Du durchaus auch die juristische Legitimation für sie kennen, die sich aus einem Urteil des BVerfG ergibt: eben dort wurde auf die Kulturhoheit der Länder verwiesen, unter die eben auch die Religion fällt.
Demnach ergibt sich also, dass zwar die Bundesverfassung über der Landesverfassung steht, aber eben nicht in dem Punkt der Kultur - zu der die obersten Richter unseres Landes eben auch die Religion zählen. Demnach: in dem Punkt gilt, was die Landesverfassung sagt. Und da die Todesstrafe nichts mit Kultur zu tun hat, gilt die trotz verankerung in der Landesverfassung eben nicht.
2. Ist die Todesstrafe (die im übrigen durchaus auch noch in anderen Landesverfassungen verankert ist) ein Relikt aus "alten Zeiten". Juristisch ist es zwar ganz sicher fragwürdig, auf solche Bestandteile eines Regelwerkes das Wort "Bestandsschutz" anzuwenden, aber treffen tut es das eigentlich schon ganz gut, wie ich finde. Sie ist ein Relikt, welches eben durch die übergeordnete Verfassung wieder aufgehoben wird - tut demnach niemandem weh.
Anders verhält es sich mit der Religion, welche sogar in den vergangenen Jahren explizit wieder in Landesverfassungen aufgenommen wurde. Soweit ich mich erinnere, wurde sie sogar in Niedersachsen per Bürgerentscheid durchgesetzt. Und da wirst Du mir doch jetzt sicher recht geben: alles was
nach der Bundesverfassung festgelegt wurde, muss eben dieser entsprechen, denn sonst wäre sicher ganz schnell irgendein profilierungs-geiler Bossi vor dem BVerfG.
Selbst wenn Du mir da nicht zustimmst: Kirche fällt lauf Verfassungsgericht unter Kultur, und laut Bundesverfassung obliegt die Kultur eben den Ländern, und diese sind dahingehend in ihrer LVerf nicht an das GG gebunden.
Und nun noch mal: wo haben wir die deutliche Trennung von Staat und Kirche, in Deutschland? An welcher Stelle genau distanziert sich das deutsche Grundgesetz explizit von der Religion? Geltendes Recht sagt da doch scheinbar etwas anderes, oder? Zumindest wenn wir dem BVerfG folgen - was wir tun sollten, denn die sollten sich mit dem GG doch besonders gut auskennen, meinst Du nicht?!
Ist doch alles vor dem BVG erörtert worden. Freiheitsstrafen als Eingriff in die Grundrechte sind zulässig und die Durchführung in Deutschland ist beileibe nicht menschenunwürdig. Die unterschiedlichen Dienstzeiten wurden durchgewunken, da man mit der Einberufung zu Übungen nach der eigentlichen Wehrdienstzeit argumentiert hat und dass man nicht zur Bundeswehr darf ist eigentlich ein Vorteil, und kein Nachteil. Okay, letzteres ist tatsächlich ein gutes Beispiel dafür, dass das GG nicht ganz schlüssig ist. Aber das Problem ist ja mittlerweile behoben.
Genau das meine ich doch: es muss erörtert werden - sich selbst erklärend ist eben das GG nicht. Und "mittlerweile behoben" beschönigt die Lösung eines Problems wohl ein wenig, wenn es etwa 40-50 Jahre eingekreist werden musste, um es dann letztlich doch irgendwann mal zu erlegen. Von einklagbarem Recht erwarte ich eigentlich mehr Deutlichkeit - Du nicht?!