- Die Bildschirmgröße und der Speicherplatz sind für Videos ungeeignet
- Spiele für den iPod Video funktioniert nicht mit dem Nano
- Die spiegelnde Rückseite kehrt zurück - Kratzergefahr
- Das eigentliche Erlebnis des Guckens ist nicht vorhanden, da man die ganze Zeit Richtung Schoß gucken muss (Etwa in der Bahn)
- CoverFlow ohne Touchscreen irgendwie nicht ganz so cool
Die Suche gabs doch schon im 2gHier ist ein kleines Video über den neuen iPod. Weiß nicht ob es hier schon erwähnt wurde, aber es gibt jetzt auch eine Suche (siehe Video).
Die Suche gabs doch schon im 2g
also bei mac Tv haben sie den iPod nano getestet und versucht den bildschirm mit einer euromünze zu zerkratzen und es hat nicht geklappt!
also mein erster nano war unter aller sau. Das ding sah aus wie mit dem Auto überfahren.
da ich zu den dummen gehöre die vor kurzem erst noch einen 8gb gekauft hatten werd ich heute und morgen nicht gleich auf den nanovideo wechseln zumal das iphone ja in rund einem monat ansteht. für mich hat der nano eine daseinsberechtigung als joggingbüchse, mehr nicht.
das wird auch diesmal nicht anders sein, ignoriert das doch mal! Das viel zu empfindliche Touch-Rad wie oben von mir beschrieben, ist ein viel größeres Ärgernis!
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.