dobe
Châtaigne du Léman
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@dobe
Wie sagt das Gesetz, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und etwas Knohow darf mann von einem Bundeskanzler, und seinem Beraterteam schon erwarten .
Das ist schon klar, aber hier ist es für den Endkunden sehr schwer, alles zu durchschauen. Also glaube ich, dass in dem von mir angesprochenen Fall eher der Händler selbst haftbar ist und sich der Konsument in jedem Falle regressieren könnte. Ich prüfe auch nicht vor jeder Bestellung oder vor jedem Einkauf, ob der Händler auch die Berechtigung hat, um das Gerät in dieser Form zu verkaufen.
Und was haben die politischen Berater von Dr. Gusenbauer damit zu tun? Es handelt sich in jedem Fall um ein Privattelefon, da für dienstliche Gespräche und Belange ein Gerät von A1 zur Verfügung gestellt wurde.
Selbst freischalten etc. ist natürlich etwas gänzlich anderes.