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Mist, OT: Und solche „Protokolle“ gelten als qualifizierte Nachweise?
 
Ich erlebte Google Aufzeichnungen eines Zeugen schon einmal vor Gericht. Die screenshots wurden zumindest nicht abgewiesen vom Gericht.
 
Auch noch Screenshots?! 😳 werden die forensisch untersucht? Das ist ja komplett krass…

Edit: nicht das das falsch rüber kommt, aber solche Screenshots als Nachweis zu akzeptieren, habe ich (höheren) Behörden nicht zugetraut, Gerichten schon gar nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich war im Gerichtssaal dabei