Nein, aber mich wundert es nur das noch kein Neukundenvertrag bearbeitet wurde. Auch die Bonitätsprüfung halte ich für Quatsch, da bei mir der Portierungstermin am 19.09 bereits in einem Folgeschreiben genannt wurde. Das würde bestimmt nicht vor Prüfung erfolgen.
@darkbrain85
Kleiner Tipp zur Filterung in Deiner Ergebnistabelle: In Excel kann man beim (Schreib-)Schützen eines Blattes trotzdem die Filterung ermöglichen. Ist eine Checkbox, die beim Aktivieren des Blattschutzes frei gelassen wird.
Vielleicht gibt es so eine Funktion auch in Google Tabellen? Ich bin der Zen Master of Excel aber zu der Online-Version von Google kann ich nichts sagen.![]()
Ich bilde mir ein, dass bis jetzt nur iPhone 6 Modelle übergeben wurde? Oder hab ich was übersehen? Irgendjemand mit dem 6+ schon diesen Status? Bei mir tut sich noch nichts
Haha, alles klarGoogle Docs ist das Mutterschiff aller Bugs! Excel kenne ich auch wie meine Westentasche, aber Spreadsheet geht mir total auf die Nüsse![]()
Ich denke nicht, dass bei einem Bestandskunden eine erneute Boniprüfung gemacht wird. Es ist ein Zweitvertrag. Die Vertragsbestätigung habe ich auch schon per Post erhalten.
Information aus dem Telekomforum für Neukunden.
**Bei Neukunden wird alles in einem Rutsch verschickt und erreicht die Kunden zusammen. **
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.