Das mag wohl sein. 300 Zeichen pro Minute... Da wird man ja neidisch, hätte ich doch wohl mal lernen müssen.Ok, gut, 2-Finger-Technik - da bin ich auch nicht langsamer als auf der echten Tastatur. Ich schreibe allerdings 10-Finger und schaffe über 300 Anschläge in der MInute. Das geht mit dem iPad so nicht.
Wenn es sich bei "Studienmaterialien" nur um PDF-Skripte handeln würde, könnte man dem zustimmen. Dennoch ist man mit einem iPad im Vergleich zum MacBook äußerst beschränkt. Das fängt bereits bei der nicht vorhandenen gemeinsamen Dokumentenverwaltung an.Da muss ich klar widersprechen. Das iPad ist hervorragend geeignet, Skripte oder ähnliches parat zu haben.
fotolli hat einen guten workflow, aber eins muss ich widersprechen: das ipad braucht meiner meinung nach wirklich kein keyboard-dock, ich finde das quatsch. Ich schreibe genauso schnell auf der virtuellen Tastatur wie auf einem MBP, und ich bin nicht gerade langsam mit meiner zwei-fingertechik!
Mit wieviel Fingern?Ja, gut, dann schreibst du aber eher langsam Ich schreibe schon relativ schnell auf dem iPad, und ich habe effektiv vielleicht 1/4 der Geschwindigkeit die ich auf einer normalen Tastatur habe.
Hier treiben sich halt denkende Leute rum.Das manch einer immer so Skeptisch hinterfragen muss und versucht Leuten auf den Schlips zu treten, ist mir unverstaendlich!
Mit wieviel Fingern?
Warum überhaupt Touchscreen?Erklärung für "mittlerweile": Notebook mit Touchscreenfunktion. Nicht Notebooks allgemein.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.