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th3Chris

Süssreinette (Aargauer Herrenapfel)
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Ach kommt, jetzt hört auf den Moralapostel zu mimen.
Wo bitte wird genau definiert das die Lizenzen nur an die Mitmenschen vergeben werden dürfen die im gleichen Wohnhaus leben.

Bestes Beispiel: Meine Tochter wohnt derzeit noch bei uns zu Hause. Sie bekommt daher für Ihren PC eine Lizenz.
Wenn Sie in ca. 6 Monaten auf Grund des Arbeitsverhältnisses umziehen muss, soll ich ihr dann auch den Key entziehen nur weil Sie nicht mehr im Wohnhaus mit uns wohnt???
Ebenso ist nicht geregelt wie weit der Verwandtschaftsgrad in der Familie gehen darf...nur erste Generation oder bis max. zur zweiten.
Im Übrigen haben sich dazu schon andere hier im Thread gleichermaßen geäußert und bei mir wird jetzt ein Aufstand gemacht ???

Ich denke auch nicht, dass sie das kontrollieren können/werden. Vorgesehen ist es trotzdem nicht, dass Office im Bekanntenkreis verteilt wird.

Verwandtenkreis !! Nicht Bekanntenkreis
 
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Mitglied 115348

Gast
@th3Chris
Die Lizenzbedingungen sind dahingehend eindeutig.
Es geht weder um Familienzugehörigkeit noch ein Verwandschaftsverhältnisse.
Es wird Dir mit dem Abo ein Nutzungsrecht auf Geräten eingeräumt, die sich in Deinem Haushalt (nein, nicht nur zeitlich vorübergehend) befinden bzw. die von Personen genutzt werden, die zu Deinem Haushalt gehören.
Der Begriff “Haushalt” ist ebenfalls hinreichend definiert und klar.
Weichst Du von den Dir eingeräumten Bedingungen in Sachen Nutzungsrecht ab, weil Du dies eben einseitig falsch auslegst oder interpretierst, ist alles weitere keine Frage der Moral sondern rechtswidrig.
 
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Martin Wendel

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Wo bitte wird genau definiert das die Lizenzen nur an die Mitmenschen vergeben werden dürfen die im gleichen Wohnhaus leben.
Nicht im selben Wohnhaus, im selben Wohnhaus. Das umfasst zB deine Frau und deine Kinder, sofern ihr gemeinsam lebt. Oder auch Freunde in einer WG.

Bestes Beispiel: Meine Tochter wohnt derzeit noch bei uns zu Hause. Sie bekommt daher für Ihren PC eine Lizenz.
Wenn Sie in ca. 6 Monaten auf Grund des Arbeitsverhältnisses umziehen muss, soll ich ihr dann auch den Key entziehen nur weil Sie nicht mehr im Wohnhaus mit uns wohnt???
Genau genommen: Ja. Ob sofort oder nach Ablauf des aktuellen Abrechnungszeitraumes weiß ich aber nicht.

Ebenso ist nicht geregelt wie weit der Verwandtschaftsgrad in der Familie gehen darf...
Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben. Das hat nichts mit dem Verwandtschaftsverhältnis zu tun.
 

th3Chris

Süssreinette (Aargauer Herrenapfel)
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12.03.18
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Ganz ehrlich, wenn alle das so exakt nehmen dann sind einige Kommentare zum Thema super günstig bei mehreren Personen ( Studi WG´s mal ausgenommen) hinfällig.
Hand aufs Herz: In dem dargestellten Konstrukt fällt meist die typische reine Familie „ Vater; Mutter; Kind bzw. Geschwister im gleichen Haushalt.
Da das Familienoberhaupt wohl kaum das Taschengeld der Familienmitglieder für den Kauf einstreichen wird, bleibt es bei der immer noch teuren Investition für einen jährlichen Pflichtkauf.
Hier kann dann also keineswegs von „ günstig „ gesprochen werden.
Ich habe zwar das Glück, nicht jeden Pfennig dreimal drehen zu müssen aber trotzdem achte ich auf meine Ausgaben.
 

Mitglied 115348

Gast
5 Lizenzen für 5 unterschiedliche Geräte, 99,- Euro/Jahr.
20,- Euro/Jahr/Gerät
< 2,- Euro/Nutzer/Monat

2,- Euro/Monat, für das Gesamtpaket, das Abo und das drumherum. Nenne ich günstig, akzeptabel, gerechtfertigt.

Wegen 2,- Euro/Monat lieber rechtliche Vereinbarungen nicht einhalten und “es nicht so exakt nehmen”.... wirkt bei ähnlich gelagerten Sachverhalten nicht selten strafverschärfend.

Jeder so wie er mag. Thema durch.
 

Leraje

Schweizer Glockenapfel
Registriert
04.11.06
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Und wenn man das Abo für 69 Euro kauft wird die Rechnung noch attraktiver.