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IPad Air Kratzer durch soft cover von Apple

rezion

James Grieve
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Hallo zusammen, ich wollte gerade mein iPad Air verkaufen und habe dieses natürlich mir noch mal genau an gesehen um zu schauen ob es in einem guten Zustand ist. Leider musste ich feststellen das durch Apples eigenes cover einige kleine Kratzer am iPad Air sind. Das ist dort der Fall, wo die Magneten an der Hülle haften. Wie ich gesehen habe stehen die Magneten etwas heraus und haben so die Kratzer in die Aluminiumshülle gemacht.
Hat jemand von euch das gleiche Problem? Besteht eine Möglichkeit sich bei Apple zu beschweren? Das ist ja ein Produktionsfehler und geht somit außerhalb der Garantie.ImageUploadedByApfeltalk1451117908.076281.jpg
 

rezion

James Grieve
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Wenn man die Hülle Ansieht, erkennt man, dass der schutzbezug unter dem die Magneten liegen etwas abgetragen ist. Somit liegt ein kleiner Teil des Magneten frei.
Dieser führt zu Abteilungen an der Hülle.
Warum ist die Vorstellung absurd?
Finde eher eure Antwort etwas unfreundlich.
Das bin ich hier eigentlich nicht gewohnt.
 
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Farafan

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Ein Hersteller haftet innerhalb der Garantie/Gewährleistung für Produktmängel und Fertigungsfehler.
Deswegen ist deine Interpretation das dies außerhalb der Garantiezeit so sein soll doch recht fantasievoll.
 

rezion

James Grieve
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Außer es handelt sich um Produktions Bedingte Fehler.
Dann kann man seinen Anspruch auch außerhalb der graratiezeit erheben.
Kann man es nicht nachvollziehen, das trotz Nutzung der original Apple Komponenten es unerfreulich ist, das eine Schädigung der Produktes und somit eine Wertminderung stattgefunden hat.
 

Patrick Rollbis

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Magst du mal bitte ein Bild von dem Magneten machen?
Der Apple Support ist recht kulant, wenn man ihm freundlich und mit Respekt begegnet.
 

Cohni

Ananas Reinette
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Außer es handelt sich um Produktions Bedingte Fehler.
Dann kann man seinen Anspruch auch außerhalb der graratiezeit erheben..
Aber nur, wenn es sich um einen sehr weit verbreiteten Fehler handelt und es aus Kulanzgründen ein Rücktauschprogramm existiert.

Allerdings muss ich sagen @rezion, dass es meines Wissens nach erstens kein solches Programm bei Apple für dieses Problem gibt und zweitens mir auch solche Schäden nicht als in der Masse auftretend bekannt sind.

Mein iPad zeigt übrigens mit diesem Cover nix und es wird nicht besonders pfleglich behandelt (Sohnemann....).

Aber Patrick hat Recht, einfach mal freundlich den Support fragen und man erlebt manche Überraschung. ;)
 
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rezion

James Grieve
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Ja. Das mit dem Magneten versuche ich gleich mal.

Es ging mir ja hier nicht um Garantie sonder um einen Sachmangel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 439 Nacherfüllung
 

Farafan

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Ich höre die Worte "Verbraucherzentrale", "Anwalt" und "Rechtsschutz" bereits im Ohr klingeln. :)
 

Cohni

Ananas Reinette
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Ich war immer der Meinung, dass derartige Sache nach Ende der gesetzlichen Gewährleistungspflicht erledigt wären und ausschließlich die Kulanz des Herstellers eine Rolle spielt. Insbesondere bei offensichtlichen Einzelfällen.

Ist nicht auch der Kunde diesbezüglich in der Nachweispflicht? Was sehr schwer werden dürfte.
Wer weiß, ob nicht irgendwann mal ein Staubkorn oder ähnliches zwischen Cover und Gehäuse geraten ist und damit zum Abrieb führte. Usw. usw.
 
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Patrick Rollbis

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Countenance Freunde ;)

In der Tat hat man rechtliche Ansprüche, wenn Produktionsmängel bestehen. Nach 6 Monaten des Besitzes greift die Beweislastumkehr und von daher steht der Kunde in der Pflicht, den Produktionsmangel nachzuweisen. Daran wird es wahrscheinlich scheitern.
Grundsätzlich kann man aber Ansprüche lange nach Ende der Garantie oder gesetzlichen Gewährleistung geltend machen.
 

SomeUser

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Moin!

Kurzum: Pech gehabt. Sachmängelansprüche bestehen nicht mehr, wenn die Hülle mehr als zwei Jahre alt ist, bzw. du müsstest dich mit der Beweislastumkehr nach sechs Monaten rumschlagen.
Darüber hinaus gibt es grundsätzlich die Möglichkeit Ansprüche aus dem ProdHaftG geltend zu machen, wobei hier die Hürden um einiges höher liegen. Im Kern würde aber auch das nichts bringen, da es hier einen Selbstbehalt von 500,00 Euro gibt. Obendrein wäre es fraglich, ob du die Kriterien für die Haftung des Herstellers erfüllen bzw. nachweisen könntest.

Insofern bleibt ausschließlich der Weg über eine mögliche Kulanz des Herstellers oder über einen Blick in die Garantiebedingungen des Herstellers, soweit dieser neben den gesetzlichen Rechten noch weitergehende freiwillige Rechte einräumt.
 
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rezion

James Grieve
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Es geht mir ja nur um die Kulanz.
Werde den Support mal anschreiben.
 

Farafan

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Und das alles wegen einem rein kosmetischen Problemchens das die Funktion nicht im Geringsten beeinträchtigt?
 

SomeUser

Roter Seeapfel
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Moin!

Es geht mir ja nur um die Kulanz.
Werde den Support mal anschreiben.

Ist nicht meine Interpretation deiner Beiträge #6 und vor allem #9.

Was Kulanz betrifft, sagt das Wort auch schon alles und niemand außer Apple kann dir die Frage beantworten.
 

rezion

James Grieve
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Farafan es geht um die Wertminderung bei Weiterverkauf
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Ist das Teil überhaupt direkt bei Apple gekauft worden? Sonst greift dein BGB § 439 ja eh nicht. Und falls ja, dann gilt die Sachmängelhaftung 2 Jahre lang und die Beweislast liegt bei dir.
 

SomeUser

Roter Seeapfel
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Moin!

Ist das Teil überhaupt direkt bei Apple gekauft worden? Sonst greift dein BGB § 439 ja eh nicht. Und falls ja, dann gilt die Sachmängelhaftung 2 Jahre lang und die Beweislast liegt bei dir.

Die Sachmängelhaftung greift gegenüber dem gewerblichen Verkäufer bei dem er es gekauft hat, egal ob Apple, MediaMarkt oder HandyShop123.