Na super! Jetz haben sich zu meinem gelben Display noch 4 Pixelfehler gesellt! Ich könnt kotzen.......
Wie machen die sich bemerkbar?
Hattest Du das Austauschgerät direkt von Apple oder von MM bekommen?Werde am Montag nochmal anrufen und einen weiteren Austausch (erstes Ersatzgerät hatte den gleichen Fehler) beantragen. Wenn es dann nicht besser ist werde ich mal bis Januar warten und dann nochmal tauschen lassen.
Du brauchst kein ACPP, um ein Gerät ohne Angabe von Gründen in den ersten 14 Tagen nach Zustellung zurückzugeben. Wenn du das iPad im Shop gekauft hast, ist das natürlich blöd.Ich habe links auch einen minimalen Schatten. Vielleicht 2-3 mm breit. Stört mich aber nicht weiter, da da sowieso keine App irgndwas darstellt.
Mal in ein paar Wochen sehen, habe ACPP für das Gerät...
Meins ist von einem Onlinehändler und ich bin mir nicht sicher, wo ich es reklamieren soll. Bei Apple kann ich es doch auch ohne Apple-Care reklamieren, oder? Unterschied wäre nur der Expressaustausch, oder?
Ja das geht. Ruf einfach mal bei Apple an die beraten dich dann.
Apple verweist da meistens aber auf die Gewährleistung des Händlers. Da der Fehler vermutlich schon vor in betriebnahme bestand.
Also einfacher ist es, wie mein Vorredner sagte.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.