- Registriert
- 22.07.12
- Beiträge
- 54
Hi @all,
mal ein etwas ernsteres Thema. Ich bin derzeit weiterhin mit meiner gesetzlichen Krankenversicherung bezüglich meiner Annahmeverweigerung dieser eGK involviert. Andere Krankenversicherungen haben ihren Mitgliedern/Versicherten eine neue "alte" Krankenversichertenkarte zugeschickt, einige auch eGK's ohne Mitgliedsfoto. Nur meine gKV weigert sich störisch das Gleiche zu tun.
Nun teilt sie mir mit, meine Annahmeverweigerung der eGK hat zur Folge, daß nach dem Verfall der Gültigkeit meiner aktuellen Krankenversichertenkarte ich den Gültigkeitsnachweis als krankenversichertes Mitglied verlieren werde. Danach werde ich als ein Privatpatient behandelt. WENN man mich noch behandeln wird. Dazu werd' ich noch weitere Arzt-Praxen konsultieren hinsichtlich ihrer EDV-Tauglichkeit und ihre Meinung zur eGK. Wie ich mitbekomme, sind zum Glück nicht alle Ärzte opportunistisch des Bundesgesundheitsministeriums und der Industrie gegenüber, die hier diesen unfertigen Mist initiiert und vorantreiben.
Nach Lektüre der mir von meiner gKV zugesandten Paragraphen konnte ich bisher nicht erkennen, daß eine gKV durch Annahmeverweigerung der eGK ein Mitglied dessen Versichertenstatus kündigen kann. Zumindest im SGB V finde ich keine Aussagen hierzu. Ich muß leider auch noch die BMV-Ä sowie BMV-Z durchkämmen - und hoffentlich nicht kirre werden.Meine Frage an Euch... Kann mir hier jemand Infos geben oder gar Erfahrungsberichte, wie ich mich in dieser Sache bewegen könnte? Ich bin gewillt, mich u.A. auch diesem schlecht durchdachten Projekt zu widersetzen und nicht wie die Meisten unkritisch etwas akzeptieren und einwilligen, daß gegen meine Rechte und die der Ärzte gerichtet ist.Eventuell hat ja jemand hierzu was mitzuteilen, das hilfreich ist...
Gruß
mal ein etwas ernsteres Thema. Ich bin derzeit weiterhin mit meiner gesetzlichen Krankenversicherung bezüglich meiner Annahmeverweigerung dieser eGK involviert. Andere Krankenversicherungen haben ihren Mitgliedern/Versicherten eine neue "alte" Krankenversichertenkarte zugeschickt, einige auch eGK's ohne Mitgliedsfoto. Nur meine gKV weigert sich störisch das Gleiche zu tun.
Nun teilt sie mir mit, meine Annahmeverweigerung der eGK hat zur Folge, daß nach dem Verfall der Gültigkeit meiner aktuellen Krankenversichertenkarte ich den Gültigkeitsnachweis als krankenversichertes Mitglied verlieren werde. Danach werde ich als ein Privatpatient behandelt. WENN man mich noch behandeln wird. Dazu werd' ich noch weitere Arzt-Praxen konsultieren hinsichtlich ihrer EDV-Tauglichkeit und ihre Meinung zur eGK. Wie ich mitbekomme, sind zum Glück nicht alle Ärzte opportunistisch des Bundesgesundheitsministeriums und der Industrie gegenüber, die hier diesen unfertigen Mist initiiert und vorantreiben.
Nach Lektüre der mir von meiner gKV zugesandten Paragraphen konnte ich bisher nicht erkennen, daß eine gKV durch Annahmeverweigerung der eGK ein Mitglied dessen Versichertenstatus kündigen kann. Zumindest im SGB V finde ich keine Aussagen hierzu. Ich muß leider auch noch die BMV-Ä sowie BMV-Z durchkämmen - und hoffentlich nicht kirre werden.Meine Frage an Euch... Kann mir hier jemand Infos geben oder gar Erfahrungsberichte, wie ich mich in dieser Sache bewegen könnte? Ich bin gewillt, mich u.A. auch diesem schlecht durchdachten Projekt zu widersetzen und nicht wie die Meisten unkritisch etwas akzeptieren und einwilligen, daß gegen meine Rechte und die der Ärzte gerichtet ist.Eventuell hat ja jemand hierzu was mitzuteilen, das hilfreich ist...
Gruß