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inakzeptable < elektronische "Gesundheits"karte> ...

Denkplage

Jamba
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22.07.12
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Hi @all,

mal ein etwas ernsteres Thema. Ich bin derzeit weiterhin mit meiner gesetzlichen Krankenversicherung bezüglich meiner Annahmeverweigerung dieser eGK involviert. Andere Krankenversicherungen haben ihren Mitgliedern/Versicherten eine neue "alte" Krankenversichertenkarte zugeschickt, einige auch eGK's ohne Mitgliedsfoto. Nur meine gKV weigert sich störisch das Gleiche zu tun.
Nun teilt sie mir mit, meine Annahmeverweigerung der eGK hat zur Folge, daß nach dem Verfall der Gültigkeit meiner aktuellen Krankenversichertenkarte ich den Gültigkeitsnachweis als krankenversichertes Mitglied verlieren werde. Danach werde ich als ein Privatpatient behandelt. WENN man mich noch behandeln wird. Dazu werd' ich noch weitere Arzt-Praxen konsultieren hinsichtlich ihrer EDV-Tauglichkeit und ihre Meinung zur eGK. Wie ich mitbekomme, sind zum Glück nicht alle Ärzte opportunistisch des Bundesgesundheitsministeriums und der Industrie gegenüber, die hier diesen unfertigen Mist initiiert und vorantreiben.

Nach Lektüre der mir von meiner gKV zugesandten Paragraphen konnte ich bisher nicht erkennen, daß eine gKV durch Annahmeverweigerung der eGK ein Mitglied dessen Versichertenstatus kündigen kann. Zumindest im SGB V finde ich keine Aussagen hierzu. Ich muß leider auch noch die BMV-Ä sowie BMV-Z durchkämmen - und hoffentlich nicht kirre werden.Meine Frage an Euch... Kann mir hier jemand Infos geben oder gar Erfahrungsberichte, wie ich mich in dieser Sache bewegen könnte? Ich bin gewillt, mich u.A. auch diesem schlecht durchdachten Projekt zu widersetzen und nicht wie die Meisten unkritisch etwas akzeptieren und einwilligen, daß gegen meine Rechte und die der Ärzte gerichtet ist.Eventuell hat ja jemand hierzu was mitzuteilen, das hilfreich ist...

Gruß
 

implied

Melrose
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06.07.08
Beiträge
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19.7.2012 – Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können sich nicht mit Erfolg dagegen wehren, dass für sie eine elektronische Gesundheitskarte ausgestellt wird. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf mit Urteil vom 28. Juni 2012 entschieden (Az.: S 9 KR 111/09).

Gefunden HIER - Wegen Revision wohl aber noch nicht rechtskräftig?

Es gibt auch HIER einen Musterwiderspruch.

Es ist nicht sichergestellt, dass die das Foto einsendende Person tatsächlich die versicherte ist. Nun könnte man ja irgendein Bild senden, wenn die Karte kommt wieder zur KK gehen und sagen, da ist eine verkehrte Person drauf ;).
Na ja, ob es das bringt? Man verzögert allerhöchstens den Vorgang und verfügt in dieser Zeit über keinen Versicherungsnachweis. Ob man deswegen den Versicherungsschutz als solches verliert wage ich mal zu bezweifeln, denn Du zahlst ja wohl nach wie vor Deine KK-Beiträge.
Schlimmstenfalls rechnet dann ein Arzt privat mit Dir ab und Du musst es bei der KK zurückfordern - und hoffentlich bekommst Du 100% zurück (wobei deine KK dann wahrscheinlich auf blöd machen wird.

Am Ende kann Dir da wohl nur ein Fachanwalt weiterhelfen, alles andere ist eher Mutmaßung. Hoffe, Du bist Rechtschutzversichert und die übernehmen dann evtl. Kosten.
 

Denkplage

Jamba
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Hi @implied,

recht vielen Dank, wirklich. Ich hab' bisher keine wirklich aktuellen Gerichtsentscheide im Netz finden können. Was nach dem derzeitigen Entscheid irgendwie ganz gut war. Hmpf, jetzt werd' ich mich erstmal neu aufstellen müssen und mich an die Leutz wenden, deren gKV sich tolerant gegenüber der Zwangs-eGK zeigten.
Den Widerspruch als Muster habe ich über die FoeBuD-Organisation gefunden, wobei ich meinen Widerspruch doch wesentlich fundierter verfaßte.

Mir ist bewußt, daß dieses Thema generell wenig Resonanz erfährt, weil ein Foto auf einem "Ausweis" nichts Schlimmes darstellt. Nur, der Schein trügt. Na, ja. Ein Arzt gab' mir heute einen Tip: Da ich es (noch) d'rauf ankommen lassen will, kann ich mir wohl bei Bedarf dennoch einen Versicherungsnachweis bei meiner gKV einfordern, wenn meine derzeitige KV-Karte ihre Gültigkeit verliert. Dieser Arzt akzeptiert dieses Schreiben bei zwei Patienten ohne das Vorlegen einer KV-Karte. Privatpatienten müssen ja auch nicht oft ihre KV-Karte zücken, sondern schicken ihre Rechnung an die gKV.
Werde ich den Weg über die Gerichte geh'n müssen, kann ich nichts verlieren - weder Geld noch meine Mitgliedschaft bei der gKV. Das Einzige, was mir passieren kann ist, daß ich die eGK akzeptieren und anwenden muß.
Mal seh'n...

Gruß und danke nochmal, @implied
 
Zuletzt bearbeitet:

Mitglied 39040

Gast
…übrigens weisen einige GKV darauf hin, daß die „alte“ Karte (ohne Foto) weiterhin verwahrt (und ggf. vorgelegt) werden möge, da noch lange nicht alle Arztpraxen etc. mit den notwendigen Lesegerätschaften ausgerüstet seien; das sagen – wohlgemerkt! Kassen, die die Bildkarte massiv pushen!