Mitglied 241048
Gast
Dann wäre es ein Verkaufsverbot und kein Importverbot - nur wer stellt schon den USA her ☺
Vielleicht erklärt es § 9 Abs (1) des Deutschen PatG etwas besser:
Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung
1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen;
Entsprechendes sieht auch U.S. Code Title 35 vor.
Übrigens, jedem Dritten, bezieht sich nur auf kommerzielle Nutzungen. Privatpersonen dürfen durchaus einen patentrechtlich geschützten Gegenstand zu nichtkommerziellen Zwecken herstellen, einführen und besitzen. Beim Anbieten und In-Verkehr-bringen wäre ich aber schon vorsichtiger.