ja, richtig verstanden. man kann auch die sim rausnehmen und es navigiert trotzdem.
so wurde es jedenfalls in anderen threads bestätigt
Unsinn, das App!@Christian Blum: du sprichst immer von "das App". Korrekt wäre doch "die App". Es heißt doch: die Applikation respektive die Anwendung, oder nich'? :-D
@Christian Blum: du sprichst immer von "das App". Korrekt wäre doch "die App". Es heißt doch: die Applikation respektive die Anwendung, oder nich'? :-D
Also das ist sehr schön beschrieben und erklärt.
Nicht perfekt, aber für den Anfang sehr gut.
Nur eine kleine Sache hätte ich da dann doch noch: Ist die Sache mit dem Warnsystem für stationäre Blitzanlagen nicht in Deutschland illegal?
Wenn ich mich getäuscht habe, verzeiht mir.
Nur eine kleine Sache hätte ich da dann doch noch: Ist die Sache mit dem Warnsystem für stationäre Blitzanlagen nicht in Deutschland illegal?
Wenn ich mich getäuscht habe, verzeiht mir.
.§ 23
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Dieser "Test" ist viel zu lückenhaft, man merkt, daß hier eindeutig keine Profis am Werk sind.
Ein besserer Test findet sich auf pocketnavigation.de:
http://www.pocketnavigation.de/article/view_764__navigon-mobilenavigator-fuers-iphone/3.5.43.html
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