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[App Store] Im AppStore verkaufen als Kleinunternehmer

Nathea

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@IIIIIIIIII
Es ist hier im Forum üblich und wird gern gesehen, wenn sich Fragesteller um eine gute Lesbarkeit ihrer Beiträge bemühen. Dazu trägt ganz wesentlich die Berücksichtigung von Groß- und Kleinschreibung sowie die Verwendung von Satzzeichen und Absätzen bei. Es wäre schön, wenn Du Dich in Zukunft an diese Spielregeln halten würdest. Ich empfehle dazu auch einen Blick in unsere Forenregeln zu werfen.
Viele Grüße,
Nathea
 
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Marcel Bresink

Borowitzky
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wie ist das dann mit netflix? oder mit sky? oder mit meiner e-banking app? dort habe ich auch einen account beim jeweiligen anbieter und die app selbst kostet nichts und ich kann auf alles lt. meinem account zugreifen?

Der Vergleich hinkt doch ziemlich, denn diese Accounts haben ja schon "an sich" einen Wert, für den man keine App braucht. Die Apps stellen nur eine zusätzliche Nutzungsart dar.

Hier geht es doch um etwas ganz anderes, nämlich dass der Wert in der Nutzung der App selbst liegt.
 

Martin Wendel

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wie ist das dann mit netflix? oder mit sky? oder mit meiner e-banking app? dort habe ich auch einen account beim jeweiligen anbieter und die app selbst kostet nichts und ich kann auf alles lt. meinem account zugreifen?


der nachteil ist, ich muss mich selbst um die zahlungsabwicklung etc. kümmern
Netflix und Microsoft bieten das Abo auch über den Apple-Account an.
 

The_Unknown

Cox Orange
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ich glaube auch, dass genau dort die Grenze gezogen wird, wenn ein Artikel bzw. ein Abo ausschließlich innerhalb der App Sinn ergibt. In meinem Fall ist es so und in diesem Fall komme ich an der API von Google und Apple nicht vorbei :( oder sieht das jemand anders?
 

CrackerT

Erdapfel
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Ja ich haha

Der berühmteste Fall ist Spotify. Die durften in der App nicht auf den Abschluss des Abos außerhalb der App hinweisen. Warum ist das relevant? Spotify Premium sind 10€ im Monat. So weit So gut. Allerdings will der App Store auch 30% haben. Nun würden Spotify 3€ durch die Lappen gehen sofern ein Kunde das Abo in der App statt auf der Website kauft. Also muss Spotify den Preis auf 15€ erhöhen, darf den iOS Nutzern aber nicht mitteilen, dass sie zu viel bezahlen.
 

Nimra500

Erdapfel
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Eine bestimmte Umsatzsteuerzahlung kann sich trotzdem ergeben: Falls die App eine internationalisierte Bedieneroberfläche hat, so dass sie weltweit verkauft werden kann, sind noch Besonderheiten im Steuerrecht zwischen Deutschland und Japan zu beachten.

Apple wird Dir für jeden Verkauf in Japan tatsächlich 20,42% Abzüge für die dortige Steuer in Rechnung stellen. Um das zu verhindern, musst Du Dich als Kleinunternehmer beim Japanischen Finanzministerium anmelden. Auf Wunsch übernimmt Apple aber den hierfür nötigen Papierkram. Dazu muss ein bestimmtes Formular auf Papier (!) an eine Filiale von Apple in Texas geschickt werden. Als Entwickler bekommst Du von Apple die hierfür nötigen Informationen.

So richtig habe ich das noch nicht verstanden. Ich biete eine App mit internationaler Oberfläche an und würde die gerne auch im App Store Japan anbieten. Apple sagt, dass der Anbieter für die Abgabe von Steuern in Japan selber verantwortlich ist. Auf der anderen Seite wird hier beschrieben, dass die Umsatzsteuer bzw. Quellensteuer wohl doch von Apple abgeführt wird. Kennt sich jemand mit diesem Thema aus? Kann ich die App im App Store Japan anbieten oder habe ich dann noch ein Risiko, dass dort doch nicht alle Steuern gezahlt werden?
 

Marcel Bresink

Borowitzky
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Es besteht kein Risiko. Solange die japanischen Antragsformulare noch nicht bei Apple eingegangen und vom japanischen Finanzministerium bestätigt worden sind, führt Apple die Steuern für Verkäufe der Apps in Japan ab. Den entsprechenden Betrag zieht Apple von deinen Einnahmen ab.
 

Nimra500

Erdapfel
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Vielen Dank für diese Antwort, die mir sehr geholfen hat. Dann werde ich das Antragsformular nicht ausfüllen, damit Steuern an Japan überwiesen werden können :)
 

The_Unknown

Cox Orange
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Hallo noch mal,

ich muss meinen alten Beitrag mal wieder rauskramen. Ich würde die App gern auch im EU-Ausland anbieten (evtl. auch weltweit). Ist es bei Apple also so, dass die entsprechenden Umsatzsteuern direkt abgeführt werden, ich mich diesbzgl. also um nichts kümmern muss? Seit 2015 ist es ja so, dass man in einem solchen Fall die Steuern da abführen muss, wo der Verbraucher sitzt.
 

Marcel Bresink

Borowitzky
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Ist es bei Apple also so, dass die entsprechenden Umsatzsteuern direkt abgeführt werden, ich mich diesbzgl. also um nichts kümmern muss?

Ja, Apple ist in Europa der Händler, der die Lizenzen verkauft, ist also für die Umsatzsteuer verantwortlich.

Wenn Du selbst umsatzsteuerpflichtig bist, musst Du nur (zumindest pro forma) bei jeder Ausschüttung eine B2B-Rechnung nach dem Reverse-Charging-Verfahren an den AppleStore Irland ausstellen
 

MacAlzenau

Golden Noble
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MGM, bin mir zwar unsicher, aber ich glaube nicht, dass das legal ist.
Legal/illegal bezieht sich eigentlich, wie der Name sagt, auf (straf-)gesetzliche Regelungen, vorwiegend was (in Deutschland) im StGB steht.
Hier geht es um private Verträge. Die sollte man natürlich auch einhalten (Donald T. ist da öfter mal anderer Meinung).
Strafbar macht man sich aber nicht - Schadensersatzforderungen sind natürlich möglich, aber gerade bei AGB (und anderen "ungleichen" Verträgen) gibt es immer wieder Regelungen, die gegen Gesetze oder Gerichtsentscheidungen verstossen.
 

The_Unknown

Cox Orange
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Ja, Apple ist in Europa der Händler, der die Lizenzen verkauft, ist also für die Umsatzsteuer verantwortlich.

Wenn Du selbst umsatzsteuerpflichtig bist, musst Du nur (zumindest pro forma) bei jeder Ausschüttung eine B2B-Rechnung nach dem Reverse-Charging-Verfahren an den AppleStore Irland ausstellen
Nur, um noch mal ganz sicher zu gehen: Reden wir hier von Europa, der EU oder der Eurozone? Wenn ich https://www.apple.com/legal/internet-services/itunes/de/terms.html richtig verstehe, sollte es die EU sein, oder?
 

Marcel Bresink

Borowitzky
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Es war schon Europa gemeint, so wie es da steht.

Die genaue Definition, in welchen Ländern Apple als Händler auftritt (umsatzsteuerrechtlich gesehen als "Kommissionär für eine am Verwendungsort erbrachte Sonstige Leistung"), ändert sich regelmäßig und ist durch die derzeit gültige Fassung der Ergänzung zum App-Store-Entwicklerlizenzvertrag "Schedule 2, Exhibit A / Exhibit B" gegeben.
 
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The_Unknown

Cox Orange
Registriert
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Ah ok. Ich habe es im Developer Bereich gefunden. Vielen Dank für den Hinweis :D