Bei 100'000 Km ist Vollkasko etwas übertrieben. Lass dir den Restwert errechnen bei einem Totalschaden, dann weisst du es. Frag nach Inasassenversicherung, wenn es das bei euch gibt.Haftpflichtodermit Teilkasko
Why? Meiner kostet weit mehr wenn ich den schrotte als die 200 oder 300 Euro "mehr" im Jahr.Bei 100'000 Km ist Vollkasko etwas übertrieben.
Du kennst glaube unsere Preise der Versicherungen nicht. Wegen 200-300 CFr. würde ich das nicht schreiben. Bei uns ist die Versicherungssumme von Teil- oder Vollkasko dann schon ein erheblicher Unterschied.200 oder 300 Euro
Das Einkommen spielt absolut keine Rolle. Wie komms du auf so etwas. Geht nach m2 und Lage und noch nach Ausbaustandard. Ja und unsere Mietpreise sind teuer. Sehr teuer.oder war es zumindest mal. Bei uns geht es nach Quadratmetern und evtl. noch nach Lage. Bei euch spielt das Einkommen eine Rolle oder?
Deswegen fragte ich. Ich habe das mal vor Jahren gehört dass das in der Schweiz ein Rolle spielen würde.Wie komms du auf so etwas.
Nein das war noch nie so. Und in keinem Kanton. Ich wüsste nicht, was bei uns nicht teuer wäre. Vor wenigen jahren haben sie bei den Miten lediglich was geändert in sachen hypothekarzinsen. Mittlerweile glt der referenzzinsatz, der 4 mal jährlich festgelegt wird.Deswegen fragte ich. Ich habe das mal vor Jahren gehört dass das in der Schweiz ein Rolle spielen würde.![]()
Jo er hatte bei Brendon Moore sich im 1. Frame erkundigt wie hoch die Prämie ist bei einem Maximum 147.+ Seit langem mal wieder Gelegenheit The Rocket spielen zu sehen.![]()
Nein das war noch nie so. Und in keinem Kanton...
...Ich wüsste nicht, was bei uns nicht teuer wäre...
...geht er runter muss man die Reduktion einfordern. dazu kommt aber noch die teuerung der Indexpunkte und die Betreibsteuerung die der vermieter einberechnen darf und wird...
@ulst Wenn man das einkommen angeben muss für eine Wohnung hat das den sinn, dass der vermeter sieht ob man nicht 3/4 des gehalts für die Miete aufwenden muss. Zudem muss man in der regel einen Betreibungsregisterauszug einholen und abgeben...
@ulst
...Genossenschaften darfst du mit anderen Wohenungen nicht vergleichen. Du zeichnest Antelscheine und bist somit rechtlich gesehen *Miteigentümer* aber eingeschränkt. Nimms auch an Genossenschaftversammlungen teil wo der Vorstand gwwählt wird und beschlüsse gefasst werden...
Ich scheue keine Anwäte noch Gerichte. Und das hats sich seit Jahrzehnten gut bewährt. Alle Verfahren ob damals im Job oder privat gewonnen.
Mietrechlich musste ich noch nie privat an die schlichtungsstelle oder vor gericht. Aber in meinem Job hatte ich das zweifelhafte Vergnügen.Ist trotzdem mühsam, wenn man alles irgendwie erzwingen muss...
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