Kojak19
Hochzeitsapfel
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Der Gewährleistungsanspruch soll sich also auf einen Schaden begründen, der 1,5 Jahre nach Aushändigung der Ware entstanden ist.
Wie soll der TE denn das begründen?
Natürlich kann er es versuchen, ich sehe da aber wenig Chancen auf Erfolg. Es mag natürlich kulante Händler geben, aber deine Aussage
ist so pauschal in den Raum geworfen schlicht nicht korrekt, wie du im Nachgang ja selbst erkannt hast.
Und wenn du mein, zugegeben süffisantes, "Lerne, was" als überheblich aufgefasst hast, kann ich dich beruhigen. Dein Post implizierte, dass du es u. U. wirklich nicht weißt. Da ich mit der Annahme nicht richtig lag, entschuldige ich mich gerne für diesen Satz.
Wie soll der TE denn das begründen?
Natürlich kann er es versuchen, ich sehe da aber wenig Chancen auf Erfolg. Es mag natürlich kulante Händler geben, aber deine Aussage
@Kojak19,
Deinen Einwand verstehe ich nicht. Durch die Gewährleistung hat Sie doch Anspruch auf eine Reparatur des Gerätes.
ist so pauschal in den Raum geworfen schlicht nicht korrekt, wie du im Nachgang ja selbst erkannt hast.
Und wenn du mein, zugegeben süffisantes, "Lerne, was" als überheblich aufgefasst hast, kann ich dich beruhigen. Dein Post implizierte, dass du es u. U. wirklich nicht weißt. Da ich mit der Annahme nicht richtig lag, entschuldige ich mich gerne für diesen Satz.