Mitglied 241048
Gast
Lass es am Ende 30€ Erstattung für insgesamt 5 Jahre Aufwand ergeben, dafür wäre mir die Zeit schon zu schade.
Einmal ins WISO Sparbuch eingegeben, geht das doch automatisch weiter für die Folgejahre. Also dann null Aufwand.
Der BFH hatte das letzte Wort und urteilte am 16.03.2022 (VIII R 33/18). Aufwendungen für bürgerliche Kleidung, Brille, Armbanduhr, Smartwatch können danach grundsätzlich nicht als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abgesetzt werden.
Deswegen kann man sie ja trotzdem angeben. Mehr als abgelehnt werden kann sie dann nicht.
Der BFH hat auch entschieden, dass man den Bruttoarbeitslohn infolge der nicht mit dem Geschäftswagen zurückgelegten Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte um den zu versteuernden Betrag reduzieren darf. Ich muss da jedes Mal Einspruch einlegen, weil das Finanzamt das mit dem Hinweis nicht berücksichtigt, dass der Arbeitgeber diese Reduzierung nicht angegeben hätte. Ja wie denn auch? Das kann er ja nicht wissen.
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