Datschi schrieb:Nicht, dass ihr die Neuankömmlinge noch verscheucht... Das wär ja nicht so prickelnd...
Würde ich euch nicht "kennen", ich würd glatt weglaufen![]()
Und: Ja, jeder, der hier so nett aufläuft, der wird auch so, wie hast du es genannt?...
einmassiert. Gewöhn dich dran! Hier sind einfach alle nett![]()
Ach,abstarter schrieb:na 32 jahre unterschied sind doch nix,
abstarter schrieb:@ bonobo: du hast die unterschrift ihrer eltern vergessen (sie ist 16).
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__1303.htmlBuergerliches Gesetzbuch schrieb:BGB § 1303 Ehemuendigkeit
(1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.
(3) Widerspricht der gesetzliche Vertreter des Antragstellers oder ein sonstiger Inhaber der Personensorge dem Antrag, so darf das Familiengericht die Befreiung nur erteilen, wenn der Widerspruch nicht auf triftigen Gründen beruht.
(4) Erteilt das Familiengericht die Befreiung nach Absatz 2, so bedarf der Antragsteller zur Eingehung der Ehe nicht mehr der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder eines sonstigen Inhabers der Personensorge.
Och, das schliesst sich ja nicht aus. Obwohl ... ich bin ja eher nicht so der Biertrinker.abstarter schrieb:bonobo, dann geh mal lier ein pils mit ihrem vadder trinken![]()
Ich kann gugln, mein Freund, und ich habe ein gutes Gedaechtnis, ich konnte mich naemlich daran erinnern, dass da mal irgendwas geandert wurde, da kam was im Radio oder Fernsehen, ich bin doch Nachrichtenjunkie.abstarter schrieb:@bonobo: ach du kennst dich da schon aus?![]()
Ahoi <oo>,<oo> schrieb:Bin zwar nicht Bunzl, aber hier von *ihrer* Website das Impressum von Bunzl.[..]
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