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Habe keinen Zugriff auf meinen Macbook.

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andi*h

Boskop
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da steht macbook pro. nicht macbook oder macbook air..
sicher, dass es ein verlöteter flash-speicher und keine normale ssd ist?

beim rest könntet ihr natürlich richtig liegen. ich schrieb ja eh schon, dass ich mir nicht sicher bin..
 

YoshuaThree

Sternapfel
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da steht macbook pro. nicht macbook oder macbook air..
sicher, dass es ein verlöteter flash-speicher und keine normale ssd ist?

beim rest könntet ihr natürlich richtig liegen. ich schrieb ja eh schon, dass ich mir nicht sicher bin..

Sag mal kannst Du nicht lesen „sie besitzt den neusten MacBook Pro“.... auch wenn es nicht das 2020 Modell ist, dann doch zumindest das 2019 Modell....

Und selbst wenn es das 2018 oder gar das 2017 wäre - verlötet! Nur das 2017 ohne Touchbar hat eine gesteckte SSD - aber mit einem Format welches man nicht auf dem Markt bekommt.

Es müsste also ein MacBook aus 2016 oder jünger sein um die SSD zu tauschen. Aber das passt dann nicht ganz mit seinem „sie besitzt das neuste MacBook Pro“... oder?

Und auch für Dich zum x-ten Male - die Geräte ID liegt nicht auf der Festplatte oder der SSD ... wäre auch ein lächerlicher Diebstahlschutz seitens Apple...
 
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Carcharoth

Winterbanana
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sicher, dass es ein verlöteter flash-speicher und keine normale ssd ist?

Ja. Alle aktuellen Macbooks haben festgelöteten Flash-Speicher.
"Normale" SSDs gabs zuletzt im 2012er MBP, wenn man die normale HDD durch ne SSD ersetzt hat. Danach kamen SSD-Speicherriegel zum einsatz, bis ca. 2018/2019. Diese wiederum hatten auch nen proprietären Anschluss und waren nicht ohne Adapter (die teilweise nicht funktionierten) ersetzbar.
 
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staettler

Juwel aus Kirchwerder
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Gibts hier irgendjemanden, der uns aus dieser Situation befreien kann?
Ein Scheidungsanwalt. Und später Apple, wenn Sie die Rechnung bekommen hat.
hier wird doch über einen mac geredet und nicht über ein iphone, richtig?
ich bin mir da jetzt zwar nicht sicher, aber es müsste doch reichen, die festplatte auszutauschen, oder nicht?
Nein, da es ja auch den Security Chip (T2) betrifft. Außerdem ist aktuell eine Festplatte nicht mehr so einfach zu tauschen. Da brauchst schon ein paar erweiterte Lötfähigkeiten ;)
 
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YoshuaThree

Sternapfel
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Ja. Alle aktuellen Macbooks haben festgelöteten Flash-Speicher.
"Normale" SSDs gabs zuletzt im 2012er MBP, wenn man die normale HDD durch ne SSD ersetzt hat. Danach kamen SSD-Speicherriegel zum einsatz, bis ca. 2018/2019. Diese wiederum hatten auch nen proprietären Anschluss und waren nicht ohne Adapter (die teilweise nicht funktionierten) ersetzbar.

Du kannst bereits ab 2017 die SSD nicht mehr wechseln. Seit dem „neuen“ flachen Keyboard. Seit 2017 ist die SSD verlötet AUßER beim 2017 ohne Touchbar - aber selbst da hat die SSD einen Apple speziellen Anschluss, für den es auch keinen Adapter gibt um andere SSD an zu schließen...

Nur bis 2016 konnte man Ersatz SSD von OWC und Co verwenden oder China Adapter um handelsübliche NVMe SSD zu betreiben.
 

andi*h

Boskop
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ich bin halt oldschool, hab ältere macs und kenne auch viele mit solchen geräten.
nichts, was ich geschrieben habe, hat hand und fuss. es waren meine gedanken zu dem thema.

ihr seid ja wie kampfhunde, leute. einfach mal festbeissen, was?
ich bin hier raus. weiterhin feel spass und erfolg :)
 

Carcharoth

Winterbanana
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Du kannst bereits ab 2017 die SSD nicht mehr wechseln. Seit dem „neuen“ flachen Keyboard. Seit 2017 ist die SSD verlötet AUßER beim 2017 ohne Touchbar - aber selbst da hat die SSD einen Apple speziellen Anschluss, für den es auch keinen Adapter gibt um andere SSD an zu schließen...

Nur bis 2016 konnte man Ersatz SSD von OWC und Co verwenden oder China Adapter um handelsübliche NVMe SSD zu betreiben.

Ich dachte es hätte bis 2018 noch einzelne MacBooks (keine Ahnung ob Pro oder nicht) gegeben, wo man den Riegel wechseln konnte. Bin da aber nicht sicher.
Ändert jedenfalls auch nicht mehr viel für Op. Das Ding ist fest. Da hilft nur noch n Anwalt um den Besitz zu klären.

Bei den Chinaadaptern gingen teilweise nur 2 von 4 Speicherlanes. Aber das war auch nur n Nischenproblem weils nur wenigen auffiel. Ich hab damals nur in einem einzigen Blog darüber gelesen.
 
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YoshuaThree

Sternapfel
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ich bin halt oldschool, hab ältere macs und kenne auch viele mit solchen geräten.
nichts, was ich geschrieben habe, hat hand und fuss. es waren meine gedanken zu dem thema.

ihr seid ja wie kampfhunde, leute. einfach mal festbeissen, was?
ich bin hier raus. weiterhin feel spass und erfolg :)

Nein - aber wenn man gefühlt 20x immer das Gleiche erzählt und es immer wieder ignoriert wird .... dann wird man irgendwann mal etwas „deutlicher“ im Ton...
 
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Acedem

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Sorry - Dein WIRKLICH ... also es ist wirklich echt versprochen also wirklich .... nutzt hier wie bei Apple gar nichts. Wir kennen Dich nicht und können den Wahrheitsgehalt nicht überprüfen. Es gibt daher keine Tipps und Tricks.

Aber nochmal zum x-ten Male ... ist eine Apple ID Sperre drin - ist nichts aber auch gar nichts zu machen - außer von Apple oder dem Besitzer....

Wenn Ihr eine Lösung haben mögt - gebt dem rechtmäßigen Besitzer dein MacBook zurück - das ist der Ex nämlich - und dann redet mit demjenigen was in Zukunft mit dem Rechner passieren soll und wem es am Ende rechtlich auch gehört...
Jop. Werde mir jetzt allmählich auch aus dem Kopf schlagen, dass das mit dem Macbook eventuell noch klappen könnte.
Aber ist auch sehr interessant. Ich kann echt nicht beweisen, dass das Ding nicht geklaut ist. Richtig unangenehm. :D
 

YoshuaThree

Sternapfel
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Jop. Werde mir jetzt allmählich auch aus dem Kopf schlagen, dass das mit dem Macbook eventuell noch klappen könnte.
Aber ist auch sehr interessant. Ich kann echt nicht beweisen, dass das Ding nicht geklaut ist. Richtig unangenehm. :D

Du? Dachte Deine Schwester?

Du musst ja nichts beweisen. Wenn dann Deine Schwester. Und die kann auch nichts beweisen. Sein Konto, sein Geld, sein Namen auf der Rechnung - jedes Gericht sieht da null Handlungsspielraum. Das MacBook gehört dem Ex.
 
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Carcharoth

Winterbanana
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ich bin halt oldschool, hab ältere macs und kenne auch viele mit solchen geräten.
nichts, was ich geschrieben habe, hat hand und fuss. es waren meine gedanken zu dem thema.

ihr seid ja wie kampfhunde, leute. einfach mal festbeissen, was?
ich bin hier raus. weiterhin feel spass und erfolg :)

Naja, wenn man sich nicht sicher ist und von mindestens zwei Leuten korrigiert wird, wärs da nicht gut, wenn man den Fehler einsieht und seine Meinung an die Fakten anpasst? ;)
Oder dass man kurz nen Blick auf ifixit wirft, bevor man was behauptet wo man sich nicht sicher ist? Mach ich andauernd :)

Und trotz meines Nicknames bin ich doch kein Kampfhund :oops:
 
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YoshuaThree

Sternapfel
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Naja, wenn man sich nicht sicher ist und von mindestens zwei Leuten korrigiert wird, wärs da nicht gut, wenn man den Fehler einsieht und seine Meinung an die Fakten anpasst? [emoji6]
Oder dass man kurz nen Blick auf ifixit wirft, bevor man was behauptet wo man sich nicht sicher ist? Mach ich andauernd [emoji4]

Und trotz meines Nicknames bin ich doch kein Kampfhund [emoji33]

Wieso sollen wir uns nicht sicher sein? [emoji6]
Was die Technik angeht in diesem Fall hier - das ist sicher....

Das Einzige wo ich mir nicht sicher bin - ist die Geschichte mit der Schwester ;) ... aber da hilft auch ifixit nicht weiter...
 
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Cohni

Ananas Reinette
Unvergessen
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Dieser Thread endet wie gefühlt zig ähnlich thematisierte Beiträge im iPhone-Bereich. Letztendlich bleibt nur das Fazit:

1. Technisch (legal) nicht lösbar

2. Rechtlich eventuell lösbar, aber nur mit Anwalt
 
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Cohni

Ananas Reinette
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Das ist aber nicht vegan...
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Sein Konto, sein Geld, sein Namen auf der Rechnung - jedes Gericht sieht da null Handlungsspielraum. Das MacBook gehört dem Ex.
Sehe ich anders.
Schwer zu belegen, ja, aber nicht unmöglich. In einer Lebensgemeinschaft regelt man keineswegs jede Schenkung per Vertrag, und daß man für den Partner ein Geschäft tätigt, ist durchaus auch normal.
Es hängt davon ab, das glaubhaft zu machen.
Dafür spricht z.B. daß der Ex das Gerät anscheinend noch nicht zurückgefordert hat. Auch wenn auf dem Gerät ausschließlich Daten der jetzigen Besitzerin vorhanden sind, würde das die Vermutung unterstützen, sie sei auch die Eigentümerin.
Hängt stark von der Glaubwürdigkeit der Besitzerin ab und vom Verständnis des Richters für solche Situationen.
Wir hier können dazu allerdings sowieso nix sagen, da wir nur die Darstellung einer Seite kennen.
 
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Blutapfel
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Hi,
solche Fälle sind von der Ferne aus, sehr schlecht auf den Wahrheitsgrad zu überprüfen, lieber das Thema beenden, es kommt ja nichts mehr raus dabei.
Franz
 

SomeUser

Beauty of Kent
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Moin!

Braucht Ihr auch gar nicht - es ist nämlich nicht ihr rechtmäßiges Eigentum :( ...

Seine Rechnung, sein Geld weg auf seinem Konto. Wenn es hart auf hart kommen würde - könnte er auf die Herausgabe seines MacBook klagen. Sofern die Dame nichts schriftliches hat (Schenkungsurkunde oder Überlassungsurkunde oder sonstiges) ist und bleibt es sein MacBook rechtlich.

Es ist rechtlich sein MacBook. Ohne Wenn und Aber (wie gesagt - sofern sie nichts schriftliches hat, dass das MacBook in Wirklichkeit ihr gehört).

An der Stelle muss ich jetzt mal einhaken, da das jedenfalls nicht korrekt ist. Eine Rechnung/Quittung ist erst mal nur der Nachweis zu einer abgerechneten Lieferung oder Leistung. Das sagt aber nichts über
a) die konkrete Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses aus.
b) nichts über folgende Rechtsgeschäfte aus.
c) nichts über die aktuellen Eigentumsverhältnisse aus.

Ebensowenig sagt ein auf dich ausgestellter Fahrzeugbrief aus, dass du auch tatsächlich der Eigentümer des Kfz bist, auch wenn regelmäßig etwas anderes behauptet wird.

Zudem findet in Deutschland das Abstraktionsprinzip Anwendung, d.h. es zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft zu trennen. Eine Rechnung stellt den Anschein dar, dass (ein Teil) diese(r) Geschäfts erfüllt wurden - aber ist hierfür kein abschließender Nachweis.
Einfaches Beispiel: Ein Kaufvertrag verpflichtet BEIDE Parteien: Die verkaufende Partei die Sache zu übergeben und das Eigentum zu verschaffen (Achtung: das sind ZWEI unterschiedliche Vorgänge!). Den Käufer zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises verpflichtet (dito). Eine Rechnung erweckt nun zwar den Eindruck, als hätte der Verkäufer "die Ware zur Verfügung gestellt", aber ist kein hinreichender Nachweis, dass dies tatsächlich erfolgt ist. Noch weniger ist eine Rechnung für sich auch der Nachweis, dass der Käufer den Kaufpreis gezahlt und die Ware abgenommen hat.
Man kann das ganze auch noch beliebig ausgestalten: Ist die Sache vorher abhanden gekommen, also z.B. geklaut worden, könnte man Rechnungen wie ein Großer schreiben und dennoch nie rechtmäßig das Eigentum übertragen.

Für alle nachgelagerten Rechtsgeschäfte, wie z.B. Schenkung o.ä. zu dem Gerät gibt es zwar diverse Ausführungen, aber ebenso bisher keine wirklichen Nachweis. ABER: Hat der Ex-Freund das Eigentum einmal an der Sache verloren, z.B. durch eine rechtmäßige Schenkung, ist juristisch betrachtet kein Eigentümer mehr.

Jedoch: In einem Rechtsstreit würde die Dame wahrscheinlich unterliegen, da es eine Reihe an guten Argumenten dafür gibt, dass er offenkundig der Eigentümer des Geräts ist. Aber es gibt auch hier durchaus Ansatzpunkte, die für das Gegenteil sprechen.
Das Problem ist eben "nur" das auch darlegen zu können. Sehe ich tatsächlich eher nicht.

Aber eine Aussage "es ist rechtlich sein MacBook. Ohne Wenn und Aber", ist mal eben ein wenig zu weit gegriffen. Und im Zweifel aus einer juristischen Würdigung eventuell sogar faktisch falsch (wenn er mal das Eigentum übertragen hat). Oder, um es mit einer alten Weisheit zu beschließen:
Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge. Hätte er es ihr geschenkt, wäre sie nun Eigentümer. Könnte aber dennoch vor Gericht unterliegen und zwar Recht haben, es dort aber nicht zugesprochen bekommen.
 
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