SoundAuthority
Kleiner Weinapfel
- Registriert
- 03.10.07
- Beiträge
- 1.122
Hab gerade bei der T-Mobile Hotline angerufen, von einer solchen geplanten Aktion wusste der Herr jedoch nichts...würde mich auch sehr wundern...
hmm komisch... mir wurde das mehrfach bestätigt...
hmm komisch... mir wurde das mehrfach bestätigt...
irgendwie weiss bei deinen die linke hand nicht was die rechte macht...
ich ruf da jetzt nochmal an...
Man kanns doch über die Hotline bestellen.
Einen 100 € Gutschein würd ich auch gerne nehmen...Naja, Apple hat damals als das 4 gb iPhone wegfiel auch ihre Kunden entschädigt.
Warum sollte das T-Mobile nicht auch machen?
weil apple/at&t dies beim 16gb ebn nicht machen. der release des 8gb sehr kurz nach dem 4gb machten eine ausnahmeregelung notwendig. wer das jetzt auch erwartet, irrt.Naja, Apple hat damals als das 4 gb iPhone wegfiel auch ihre Kunden entschädigt.
Warum sollte das T-Mobile nicht auch machen?
Einen 100 € Gutschein würd ich auch gerne nehmen...
Und aus welchem Grund sollte ich T-Mobile mein bereits vollständig bezahltes iPhone 1G geben, wenn ich den vollen Kaufpreis einen iPhone 2G zahle?Ich glaube ja auch eher, dass man spätestens beim iPhone 2G, das neue gegen das alte tauschen kann...
ABER: Nicht für 100 €, sondern für den Verkaufspreis des iPhones, also im Moment 399 €/499 €...würde mehr Sinn machen...
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.