brandtaucher
Gast
frane schrieb:Gravis kann aber auch nicht beweisen, das sie vorher schon da waren. Ich weiß leider nicht, wer in so einem Fall in der Beweiserbringungspflicht ist.
Auch wenn Du vorher keinen Mängelbericht ausgefüllt hast, KÖNNTE sich theoretisch Gravis darauf berufen, dass die Kratzer NACH Rückgabe bsp. in Deinem Rucksack/Tasche etc. entstanden sind . THEORETISCH musst Du beweisen, dass der Mangel bei der Reparatur aufgetreten ist , und nicht DANACH also von Dir selbst verursacht wurde. Und mit den Mängelberichten will sich insbesondere der Händler absichern.
ABER: Meine Erfahrungen haben gezeigt, dass die allermeisten Händler sehr kulant sind (natürlich gibt es überall schwarze Schafe), sofern Du RUHIG und SACHLICH die Lage schilderst. Wie ich vorher schon geschrieben hab', manchmal kann man auch irgendein Zubehörteil oder so rausschlagen. Und für das nächste Mal haben wir alle wieder was dazugelernt.
Ich drück' Dir die Daumen!
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