Stimmt so nicht ganz. Wenn mein voljähriges, berufstätiges Kind bisher keinen Fernseher oder Radio besaß, jedoch einen PC, so muß für den nun bezahlt werden.2. Für Privathaushalte, die bereits GEZ zahlen ändert sich nichts.
Stimmt so nicht. Lediglich dann, wenn sie ein eigenes Büro haben, sei es im Wohnhaus oder getrennt davon. Kann ich gerne an der "FAQ" der GEZ und an den Richtlinien belegen, wenn gewünscht. Aber vielleicht findest Du es ja selbst. Für mich beispielsweise wäre keine zusätzliche Gebühr fällig, da mein Arbeitsplatz in einem "nichtausschließlich beruflich genutzen Bereich" liegt.3. Anders bei [...] Freiberuflern. [...]Freiberufler, die bisher privat Rundfunkgebühr gezahlt haben, werden einen zweiten Vertrag für die freiberufliche Tätigkeit abschließen müssen.
IMHO: Nein!Die Internetaktivitäten dienen nun als Begründung zur Erweiterung der GEZ-Pflicht. Ich frage mal: "Ist das korrekt?"
also wenn ich nun meine radio/tv-karte aus dem pc entferne,dann würde ich nur 5,52€ zahlen?Zu den Preisen:
Fernsehr:17,03
Radio:5,52
PC mit Internetanschluß:5,52
PC mit Radiokarte:5,52
PC mit TV-Karte: 17,03
(Dies gilt nicht für Privatpersonen, diese Zahlen nur eine Pauschale)
Zusatzkosten entstehen nur wenn die Empafngsgeräte mir zur Arbeit, mit aus dem Haus nehemen u.s.w.
Wenn ich so argumentieren würde wie die GEZ es darf, dann müsste ich vom Staat auch Kindergeld bekommen, da ich ja die Möglichkeit habe![]()
ROFL!
der ist gut![]()
Ich hab keinen PC, keinen Fernseher, kein Radio und kein Auto. Wer was anderes behauptet, wird von der russischen Mafia gezwungen, drei Tripple Whopper hintereinander bei Burgerking zu essen.
Ich bin auch gar nicht hier, da ich ja keinen PC habe.
warum habe ich in diesem land keine wahl?
ich habe keinen Fernseher und auch keinen internetfähigen PC.
-ich lebe hinter dem Mond!![]()
Du hast die Wahl zwichen Deutschland und Ausland...
Wenn Du das nicht hast, nehme ich an, Du bist noch nicht 18 oder kein Deutscherdenn (Zitat) "Jeder Deutsche darf wählen, sobald er 18 Jahre alt ist."
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