ilame
Granny Smith
- Registriert
- 06.05.07
- Beiträge
- 17
Also wenn du ein Gewerbe anmeldest trägst du in ein Formular ein was du für Leistungen anbieten wirst, da man einige ohne bestimmter Vorrausetzungen nicht ausüben darf (z.B. Reparaturen am Rechner wg. Strom) werden die dann von dem Sachbearbeiter kurz "geprüft". Alles was dann da drin steht darfst du auch machen (und wahrscheinlich auch etwas mehr).
Da du minderjährig bist wirst du wohl auch über den "Vormundschafts-Weg" gehen müssen, aber das steht hier ja schon.
Obwohl du sagtest "[...] mit Feunden [...]" gehe ich davon aus, das Ihr keine AG, GmbH etc. gründen wollt (wenn Ihr überhaupt dürftet). In dem Fall könnt Ihr zusammen als GbR auftreten, die quasi automatisch entsteht wenn mehrere Gewerbeschein-Inhaber zusammenarbeiten. Natürlich haftet Ihr alle voll.
Da du minderjährig bist wirst du wohl auch über den "Vormundschafts-Weg" gehen müssen, aber das steht hier ja schon.
Obwohl du sagtest "[...] mit Feunden [...]" gehe ich davon aus, das Ihr keine AG, GmbH etc. gründen wollt (wenn Ihr überhaupt dürftet). In dem Fall könnt Ihr zusammen als GbR auftreten, die quasi automatisch entsteht wenn mehrere Gewerbeschein-Inhaber zusammenarbeiten. Natürlich haftet Ihr alle voll.