Eine frohe Adventszeit wünscht Apfeltalk
  • Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Zum letzten Mal in diesem Jahr ist Eure Meinung gefragt! Wer wird in unserem Foto-Wettbewerb des Monats Dezember das Rennen gewinnen? Hier geht es lang zur Abstimmung --> Klick

Gewährleistung und Garantie im deutschen Apple Online Store - Bitte um Hilfestellung und Erfahrungsberichte

DocHollywoodD

Doppelter Prinzenapfel
Registriert
20.12.13
Beiträge
438
Wer einen großen Teil seiner Einkäufe in Online Stores tätigt sollte sich meiner Meinung mit den Begriffen Gewährleistung und Garantie auskennen.

Diesbezüglich hier drei Quellen für die Einführung in das Thema:

Gesetzliche Gewährleistung und Garantie
https://www.evz.de/einkaufen-intern...unterschied-gewaehrleistung-und-garantie.html

Online Einkaufen im Ausland
https://www.br.de/radio/bayern1/online-einkaufen-im-ausland-100.html

Bestellen in Online-Shops aus den USA
https://us.import-shopping.de

Nun zu einem Beispiel und meinen konkreten Fragen:

Ich möchte im offiziellen Apple Store Deutschland das Produkt Ember Becher 2 mit Temperaturregelung (295 ml) kaufen:
https://www.apple.com/de/shop/produ...a9497c91354b26b23968cab475cac92c58ed7c563d5a3

Hier meine Fragen:

1. Befindet sich der offizielle Apple Store Deutschland als Verkäufer juristisch tatsächlich in Deutschland (also EU-Raum)? Das ist meiner Meinung wichtig zu wissen da somit die EU-Gesetzgebung und hiermit die gesetzliche Gewährleistung für den Verkäufer gilt (neben der einjährigen Herstellergarantie (waranty) von Ember).

Für den Fall, dass der offizielle Apple Store Deutschland als Verkäufer juristisch in Deutschland (also EU-Raum) lokalisiert ist habe ich nun weitere Fragen…

2. Nehmen wir an, oben genanntes Produkt ist nach 7 Monaten Gebrauch defekt (Grund nicht bekannt, z.B. schaltetet sich nicht mehr an). Nun habe ich zum einen die Möglichkeit dies als Garantiefall (waranty) bei Ember geltend zu machen oder als Gewährleistungsfall bei Apple. Apple kann nun den Gewährleistungsfall „annehmen“ oder versuchen von der sogenannten Beweislastumkehr Gebrauch zu machen (innerhalb der ersten 12 Monate nach Kauf). Sprich Apple kann mich als Kunden nicht einfach an Ember mit Hinweis auf die Herstellergarantie verweisen. Ich selber habe in diesem Fall die Wahl den Defekt als Garantiefall bei Ember geltend zu machen oder mich an Apple als Verkäufer bezüglich der gesetzlichen Gewährleistung zu wenden (vielleicht weil Ember in den USA sitzt und die Abwicklung des Garantiefalles mit viel Zeit und Transportkosten verbunden ist). Habe ich die Situation so korrekt dargestellt?

"...Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn der Fehler bereits bei der Übergabe der Ware vorhanden war.

In Deutschland und den meisten anderen EU-Staaten wird dies in den ersten zwölf Monaten nach Übergabe der Ware vermutet. Nur, wenn die Verkäuferin oder der Verkäufer beweisen kann, dass Sie die Ware in einem fehlerfreien Zustand erhalten haben, muss sie oder er nicht austauschen oder reparieren.

Ab dem dreizehnten Monat ist es an Ihnen, der Verkäuferin/ dem Verkäufer zu beweisen, dass die Ware von Anfang an fehlerhaft war. In der Praxis ist dies ohne ein Sachverständigen-Gutachten oft nur schwer möglich...".

3. Bezüglich des Falles in Punkt 2. Hat jemand schon einmal im offiziellen Apple Online Store Deutschland eine Gewährleistung von einem Nicht-Apple Produkt geltend gemacht (wenn zugleich eine Herstellergarantie bestand)?


Mir ist bewußt, dass der hier exemplarisch dargestellte Fall ein durchaus spezieller Fall ist, dennoch denke ich, dass das Wissen wertvoll und nützlich ist und sich ggf. auf andere Online Shops übertragen lässt.

DocHollywoodD
 
Zuletzt bearbeitet:

DocHollywoodD

Doppelter Prinzenapfel
Registriert
20.12.13
Beiträge
438
Vielen Dank für diesen Link, jedoch beantwortet das nicht meine Fragen da sich die Informationen hauptsächlich auf Apple Produkte beziehen, aber nicht auf Nicht-Apple Produkte. Oder habe ich die Informationen falsch gelesen?
 

angerhome

Weißer Winterkalvill
Registriert
13.10.15
Beiträge
3.552
Vielen Dank für diesen Link, jedoch beantwortet das nicht meine Fragen da sich die Informationen hauptsächlich auf Apple Produkte beziehen, aber nicht auf Nicht-Apple Produkte. Oder habe ich die Informationen falsch gelesen?
Falsch gelesen, bzw. interpretiert.
Apple ist der Händler und ob sie der Hersteller sind oder nicht ist vollkommen egal, wenn es um die Gewährleistung geht.
 
  • Like
Reaktionen: orcymmot

Martin Wendel

Redakteur & Moderator
AT Administration
AT Moderation
AT Redaktion
Registriert
06.04.08
Beiträge
45.371
1. Befindet sich der offizielle Apple Store Deutschland als Verkäufer juristisch tatsächlich in Deutschland (also EU-Raum)? Das ist meiner Meinung wichtig zu wissen da somit die EU-Gesetzgebung und hiermit die gesetzliche Gewährleistung für den Verkäufer gilt (neben der einjährigen Herstellergarantie (waranty) von Ember).

Für den Fall, dass der offizielle Apple Store Deutschland als Verkäufer juristisch in Deutschland (also EU-Raum) lokalisiert ist habe ich nun weitere Fragen…
Er befindet sich in jedem Fall im EU-Raum, ansonsten würde es sich beim Kauf um einen Warenimport handeln und es würden Zölle und/oder Steuer anfallen. Und auch wenn der Apple Store nicht in Deutschland oder der EU ansässig wäre: Das Angebot richtet sich ganz klar (auch) an Kund:innen aus Deutschland, dementsprechend muss sich der Händler auch an die deutschen Gesetze halten.

2. Nehmen wir an, oben genanntes Produkt ist nach 7 Monaten Gebrauch defekt (Grund nicht bekannt, z.B. schaltetet sich nicht mehr an). Nun habe ich zum einen die Möglichkeit dies als Garantiefall (waranty) bei Ember geltend zu machen oder als Gewährleistungsfall bei Apple. Apple kann nun den Gewährleistungsfall „annehmen“ oder versuchen von der sogenannten Beweislastumkehr Gebrauch zu machen (innerhalb der ersten 12 Monate nach Kauf). Sprich Apple kann mich als Kunden nicht einfach an Ember mit Hinweis auf die Herstellergarantie verweisen. Ich selber habe in diesem Fall die Wahl den Defekt als Garantiefall bei Ember geltend zu machen oder mich an Apple als Verkäufer bezüglich der gesetzlichen Gewährleistung zu wenden (vielleicht weil Ember in den USA sitzt und die Abwicklung des Garantiefalles mit viel Zeit und Transportkosten verbunden ist). Habe ich die Situation so korrekt dargestellt?
Ja, würde ich so sagen.


3. Bezüglich des Falles in Punkt 2. Hat jemand schon einmal im offiziellen Apple Online Store Deutschland eine Gewährleistung von einem Nicht-Apple Produkt geltend gemacht (wenn zugleich eine Herstellergarantie bestand)?
Nein.

Vielen Dank für diesen Link, jedoch beantwortet das nicht meine Fragen da sich die Informationen hauptsächlich auf Apple Produkte beziehen, aber nicht auf Nicht-Apple Produkte. Oder habe ich die Informationen falsch gelesen?
Wer der Hersteller ist, ist in einem Gewährleistungsfall irrelevant. Es geht darum, wer der Händler ist. Und das ist Apple, egal ob sie das Produkt selbst hergestellt haben oder nur zum Verkauf anbieten.
 

DocHollywoodD

Doppelter Prinzenapfel
Registriert
20.12.13
Beiträge
438
Super, vielen Dank, ich habe jetzt ein klares Verständnis :).

Ich habe schon genau von oben geschilderten Fällen (nicht bei Apple) gehört bei denen der Verkäufer explizit auf die Herstellergarantie verwiesen hat obwohl er als Verkäufer im EU-Raum der gesetzlichen Gewährleistung unterliegt.

...Und auch wenn der Apple Store nicht in Deutschland oder der EU ansässig wäre: Das Angebot richtet sich ganz klar (auch) an Kund:innen aus Deutschland, dementsprechend muss sich der Händler auch an die deutschen Gesetze halten.
Sehr gute Zusatzinformation, war mir so nicht bekannt.

Gerade wenn man Elektronik aus dem Nicht-EU-Raum (z.B. USA oder Versand durch Amazon, aber Verkäufer im Nicht-EU-Raum) im Internet bestellt sollte man sehr genau darauf achten ob

1. der Verkäufer eine Herstellergarantie (waranty) anbietet und was diese beinhaltet.
2. man bei einem Garantiefall für die Kosten des Versandes zu dem Verkäufer verantwortlich ist.

Weiterhin ist die Rechtslage in den USA (je nach Bundesstaat) hinsichtlich der gesetzlichen Gewährleistung meines Wissens eine ganz andere als im EU-Raum (Deutschland).
 
Zuletzt bearbeitet: