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Wer einen großen Teil seiner Einkäufe in Online Stores tätigt sollte sich meiner Meinung mit den Begriffen Gewährleistung und Garantie auskennen.
Diesbezüglich hier drei Quellen für die Einführung in das Thema:
Gesetzliche Gewährleistung und Garantie
https://www.evz.de/einkaufen-intern...unterschied-gewaehrleistung-und-garantie.html
Online Einkaufen im Ausland
https://www.br.de/radio/bayern1/online-einkaufen-im-ausland-100.html
Bestellen in Online-Shops aus den USA
https://us.import-shopping.de
Nun zu einem Beispiel und meinen konkreten Fragen:
Ich möchte im offiziellen Apple Store Deutschland das Produkt Ember Becher 2 mit Temperaturregelung (295 ml) kaufen:
https://www.apple.com/de/shop/produ...a9497c91354b26b23968cab475cac92c58ed7c563d5a3
Hier meine Fragen:
1. Befindet sich der offizielle Apple Store Deutschland als Verkäufer juristisch tatsächlich in Deutschland (also EU-Raum)? Das ist meiner Meinung wichtig zu wissen da somit die EU-Gesetzgebung und hiermit die gesetzliche Gewährleistung für den Verkäufer gilt (neben der einjährigen Herstellergarantie (waranty) von Ember).
Für den Fall, dass der offizielle Apple Store Deutschland als Verkäufer juristisch in Deutschland (also EU-Raum) lokalisiert ist habe ich nun weitere Fragen…
2. Nehmen wir an, oben genanntes Produkt ist nach 7 Monaten Gebrauch defekt (Grund nicht bekannt, z.B. schaltetet sich nicht mehr an). Nun habe ich zum einen die Möglichkeit dies als Garantiefall (waranty) bei Ember geltend zu machen oder als Gewährleistungsfall bei Apple. Apple kann nun den Gewährleistungsfall „annehmen“ oder versuchen von der sogenannten Beweislastumkehr Gebrauch zu machen (innerhalb der ersten 12 Monate nach Kauf). Sprich Apple kann mich als Kunden nicht einfach an Ember mit Hinweis auf die Herstellergarantie verweisen. Ich selber habe in diesem Fall die Wahl den Defekt als Garantiefall bei Ember geltend zu machen oder mich an Apple als Verkäufer bezüglich der gesetzlichen Gewährleistung zu wenden (vielleicht weil Ember in den USA sitzt und die Abwicklung des Garantiefalles mit viel Zeit und Transportkosten verbunden ist). Habe ich die Situation so korrekt dargestellt?
"...Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn der Fehler bereits bei der Übergabe der Ware vorhanden war.
In Deutschland und den meisten anderen EU-Staaten wird dies in den ersten zwölf Monaten nach Übergabe der Ware vermutet. Nur, wenn die Verkäuferin oder der Verkäufer beweisen kann, dass Sie die Ware in einem fehlerfreien Zustand erhalten haben, muss sie oder er nicht austauschen oder reparieren.
Ab dem dreizehnten Monat ist es an Ihnen, der Verkäuferin/ dem Verkäufer zu beweisen, dass die Ware von Anfang an fehlerhaft war. In der Praxis ist dies ohne ein Sachverständigen-Gutachten oft nur schwer möglich...".
3. Bezüglich des Falles in Punkt 2. Hat jemand schon einmal im offiziellen Apple Online Store Deutschland eine Gewährleistung von einem Nicht-Apple Produkt geltend gemacht (wenn zugleich eine Herstellergarantie bestand)?
Mir ist bewußt, dass der hier exemplarisch dargestellte Fall ein durchaus spezieller Fall ist, dennoch denke ich, dass das Wissen wertvoll und nützlich ist und sich ggf. auf andere Online Shops übertragen lässt.
DocHollywoodD
Diesbezüglich hier drei Quellen für die Einführung in das Thema:
Gesetzliche Gewährleistung und Garantie
https://www.evz.de/einkaufen-intern...unterschied-gewaehrleistung-und-garantie.html
Online Einkaufen im Ausland
https://www.br.de/radio/bayern1/online-einkaufen-im-ausland-100.html
Bestellen in Online-Shops aus den USA
https://us.import-shopping.de
Nun zu einem Beispiel und meinen konkreten Fragen:
Ich möchte im offiziellen Apple Store Deutschland das Produkt Ember Becher 2 mit Temperaturregelung (295 ml) kaufen:
https://www.apple.com/de/shop/produ...a9497c91354b26b23968cab475cac92c58ed7c563d5a3
Hier meine Fragen:
1. Befindet sich der offizielle Apple Store Deutschland als Verkäufer juristisch tatsächlich in Deutschland (also EU-Raum)? Das ist meiner Meinung wichtig zu wissen da somit die EU-Gesetzgebung und hiermit die gesetzliche Gewährleistung für den Verkäufer gilt (neben der einjährigen Herstellergarantie (waranty) von Ember).
Für den Fall, dass der offizielle Apple Store Deutschland als Verkäufer juristisch in Deutschland (also EU-Raum) lokalisiert ist habe ich nun weitere Fragen…
2. Nehmen wir an, oben genanntes Produkt ist nach 7 Monaten Gebrauch defekt (Grund nicht bekannt, z.B. schaltetet sich nicht mehr an). Nun habe ich zum einen die Möglichkeit dies als Garantiefall (waranty) bei Ember geltend zu machen oder als Gewährleistungsfall bei Apple. Apple kann nun den Gewährleistungsfall „annehmen“ oder versuchen von der sogenannten Beweislastumkehr Gebrauch zu machen (innerhalb der ersten 12 Monate nach Kauf). Sprich Apple kann mich als Kunden nicht einfach an Ember mit Hinweis auf die Herstellergarantie verweisen. Ich selber habe in diesem Fall die Wahl den Defekt als Garantiefall bei Ember geltend zu machen oder mich an Apple als Verkäufer bezüglich der gesetzlichen Gewährleistung zu wenden (vielleicht weil Ember in den USA sitzt und die Abwicklung des Garantiefalles mit viel Zeit und Transportkosten verbunden ist). Habe ich die Situation so korrekt dargestellt?
"...Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn der Fehler bereits bei der Übergabe der Ware vorhanden war.
In Deutschland und den meisten anderen EU-Staaten wird dies in den ersten zwölf Monaten nach Übergabe der Ware vermutet. Nur, wenn die Verkäuferin oder der Verkäufer beweisen kann, dass Sie die Ware in einem fehlerfreien Zustand erhalten haben, muss sie oder er nicht austauschen oder reparieren.
Ab dem dreizehnten Monat ist es an Ihnen, der Verkäuferin/ dem Verkäufer zu beweisen, dass die Ware von Anfang an fehlerhaft war. In der Praxis ist dies ohne ein Sachverständigen-Gutachten oft nur schwer möglich...".
3. Bezüglich des Falles in Punkt 2. Hat jemand schon einmal im offiziellen Apple Online Store Deutschland eine Gewährleistung von einem Nicht-Apple Produkt geltend gemacht (wenn zugleich eine Herstellergarantie bestand)?
Mir ist bewußt, dass der hier exemplarisch dargestellte Fall ein durchaus spezieller Fall ist, dennoch denke ich, dass das Wissen wertvoll und nützlich ist und sich ggf. auf andere Online Shops übertragen lässt.
DocHollywoodD
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