Berachte das Ganze auch mal von der anderen Seite. Was ist denn, wenn jemand mit Herzinfarkt verstirbt weil der RTW zu spaet kam. Eben weil er mit 30 Sachen durch die Stadt gezuckelt ist um bloss keinen Betrunkenen zu gefaehrden.
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Ich möchte nicht irgendwo verbluten, weil der Rettungswagen bei jeder Menschengruppe vorbeischleichen muß, damit irgendwer noch schnell vorher über die Straße rennen kann.
Wenn das Sondersignal zu hören und zu sehen war, gibt es überhaupt keine Ausrede.
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Fahrn Sie bedacht und vorsichtig, ich habe es eilig und will ankommen
Bei meiner Ausbildung bei der FF hab ich gelernt das die StVo nur bei Blaulicht UND Martinshorn aufgehoben wird. (Stand vor 3 Jahren)
Meines Erachtens nach gilt bei Sonderfahrrechten nicht nur dieses, sondern im Kopf eines Polizeibeamten sollte auch die Sorgfaltspflicht eine Rolle spielen. Und bei einer einspurigen, links und rechts beparkten Straße kann so eine Geschwindigkeit nicht sein.50 KM/H sind doch ein ganz normales Tempo innerorts!
Nur, diese Straße ist durch Pflanzenkübel, parkende Autos, Litfasssäulen, Buden und allen möglichen anderen Krimskrams einfach dermaßen absolut unübersichtlich. Selbst ich, nicht gerade der kleinste, konnte das Signal wirklich nur ganz kurz vorher wahrnehmen.
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Ich bin selbst Einsatzfahrer (Rettungsdienst - seit 18 Jahren) und auch in deren Ausbildung integriert.
Um aber Deine frage im Threadtitel zu beantworten: Das Blaulicht und / oder Martinshorn (es reicht eines der beiden) enthebt das Fahrzeug von der STVO!!!!
(Was vor dem Richtern dann natürlich nicht bedeutet sich alles leisten zu dürfen!!!)
Bei meiner Ausbildung bei der FF hab ich gelernt das die StVo nur bei Blaulicht UND Martinshorn aufgehoben wird. (Stand vor 3 Jahren)
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