Joa1462
Jonagold
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Moin!
Das muss jeder für sich abwägen. Für mich kommen WU etc. nicht in Frage, da braucht ein Käufer auch nicht diskutieren zu wollen.
Und vor allem: KEINE gemeinsame Einzahlung. Wenn derjenige Falschgeld hat, werde ich mich nicht zur gemeinschaftlichen Inverkehrbringung von Falschgeld bringen lassen. Wer Bargeld hat, darf das bitte schön alleine(!) einzahlen.
Das mit gemeinsam einzahlen war so gemeint: Das er in meinem Beisein eine Bargeld Einzahlung am Schalter auf mein Konto vornimmt. Aber das mit abheben vom Bankautomat in meiner Anwesenheit ist natürlich auch eine gute Lösung, solange es sich nicht um eine größere Summe handelt.