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Frage zum Apple-Education-Store

Nettuser

Zwiebelapfel
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daveinitiv schrieb:
Ach Simon, vergiss es.
Cyrics hat doch weiter oben geschrieben, dass es auf keinen Fall mit seinem IQ zu tun hat, der ja anscheinend sehr über dem Durchschnitt IQ liegen muss. Anders kann ich seinen Ausspruch nicht deuten.

Komischerweise merkt er aber dann doch nicht, dass diese Provokation ein Hinweis sein sollte, vielleicht sein Geschriebenes noch mal zu lesen und zu überdenken und im besten Fall zu editieren. Damit er seinen Ausspruch eventuell zurücknimmt. Aber es scheint nicht angekommen zu sein.
Anscheinend ist die Rechts- und Moraldefinition doch recht unterschiedlich.

Anscheinend registriert Cyrics nicht, dass das, was er macht ein Betrug ist. Und anderen dann den Eindruck zu vermitteln, dass das auch noch okay ist, weil Apple ja selbst zu dumm ist, da sie dies nicht überprüfen, ist schon wirklich (und jetzt kommt das Wort noch mal) dreist.

Dadurch, dass Apple keinen Nachweis erfragt, hat man nicht das Recht die Vorgaben und Vetragsvereinbarungen zu umgehen. Ich kann es mir nur schwer vorstellen, aber vielleicht gelten für ihn ja andere Normen.o_O

Hallo,

was und wen hat Cyrics btrogen?
Zitat von Cyrics: "Ich selber bin Student, nur immer zu faul den kompletten Namen meiner Uni und Ort rein zu schreiben."

Gruß
Nettuser
 

yjnthaar

Schwabenkönig
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@Nettuser: Ich denke auch das Cyrics was seine Person betrifft in diesem Fall "im grünen Bereich" ist, aber ich denke, dass das proklamierte Manifest zu Missbrauch aufruft. Aber vielleicht lese ich das ja nur so. :oops:

Salve,
Simon
 

high-end-freak

Herrenhut
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wieso darf man eigentlich nicht im edu-store kaufen, wenn man unter 18 ist? wir leben nur von unserem taschengeld(und bei den eltern), da müsste es doch noch nen junior-edu-store geben?;) any ideas? ich hab bei gravis gekauft, und zwar für den VOLLEN Preis. für meinen schülerausweis hat sich natürlich keiner interessiert.
 

apfelfreak

Gast
Ich glaube, das hat einen rechtlichen Grund. Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, dürftest du solche Geschäfte eigentlich gar nicht abschliessen (nur "Käufe des täglichen Gebrauchs"). Von daher ist das eine Absicherung seitens Apple.
 

sale53

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Nettuser schrieb:
Hallo,

was und wen hat Cyrics btrogen?
Zitat von Cyrics: "Ich selber bin Student, nur immer zu faul den kompletten Namen meiner Uni und Ort rein zu schreiben."

Gruß
Nettuser

Mal abgesehen vom moralischen Aspekt--das muss jeder mit sich selbst ausmachen--,
Cyrics scheint aber nicht zu faul zu sein, um überall und ständig nach günstigen Angeboten Ausschau zu halten. Da kann es eigentlich kein Problem sein, Schulnr. oder Uni oder Ort einzutragen.

Gruß
Klaus
 

yjnthaar

Schwabenkönig
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Moin,

Noch ne kleine Ergänzung aus dem Strafgesetzbuch § 263.1

StGB § 263.1 schrieb:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hier der Gesetzestext

Hier ein Eintrag "auf Deutsch" aus der Wikipedia

Also Leute, wenn ihr keine Studenten und/oder sonstige Hochschul- oder Schul-Mitarbeiter und/oder Angestellte: Lasst die Finger davon.

Salve,
Simon
 
Zuletzt bearbeitet:

Cyrics

Neuer Berner Rosenapfel
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ohje Leute... ihr macht euch lächerlich. Dieses "Formular" steht in keinerlei Zusammenhang mit den Vereinbarungen und dergleichen. Alle Texte die von Apple dort erscheinen befassen sich mit einem gültigen Schul- oder Studiennachweis. Sollte ich tatsächlich kein Student sein, oder nur vorspiele einer zu sein, oder gar Unterlagen fälsche, dann steht mir tatsächlich die angedrohte Strafe zu. Da dies aber alles nicht zu trifft, und ich weder anstiffte, noch sonst irgendetwas in der Hinsicht unternehmen, sondern einzig und allein darauf hinweise, das von mir sinnlos eingetippte Eingaben keinerlei Wirkung bei Apple hervorgerufen haben, dann seht ihr das als Betrugsversuch an?

Nun, dann kann ich jetzt Verleumdnung rufen und den Straftext dessen heraus suchen etc., aber ich bin auch dafür zu faul. Und nun kann ich darauf hoffen, dass dave seine gemachte Beschuldigung zurücknimmt, denn die Möglichkeit hat er noch.

PS: und ja! Apple ist dumm, weil sie keinerlei Nachweise führen. Und schuldigung, dass ich das ausgesprochen habe... wenn euch einer eine Sicherheitslücke bei OSX sagt, geht ihr diesen auch an, weil er schliesslich Apple als dumm hinstellt, da sie keine Prüfroutine rüberlaufen haben?! Der Vergleich hinkt, ich weiss, aber trifft das Ganze trotzdem ein bisschen. Denkt mal drüber nach.

Edit: eigentlich war das ja schon ein gutes Schlusswort gewesen, aber ich weisse nochmal darauf hin, dass andere gar keine Angaben machen, sondern direkt den Shop durch den Link oben links aufsuchen. Mein oben gemachtes Posting hat sogar einen kompletten Absatz, dass der Missbrauch doch eigentlich extrem zunehmen muss die letzte Zeit, und das Apple die Maßnahmen wohl langsam aber sicher erhöhen muss.

Wenn mein Posting lauten würde:"leute leute, schaut her, das alles geht so und so, und ihr braucht überhaupt nichts fürchten *blabla*... ok...
aber so?
Ich find das so peinlich...

Und dazu dann noch: es gibt Stichprobennachweise. Doch immer ist es der Freund von einem Freund, und der kennt da jemanden, dessen Freund...

und noch ein Edit:
weil das mich doch gerade etwas emotional aufregt:

Die Verleumdung ist in § 187 StGB folgendermaßen definiert:
"Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Quelle Wikipedia
Empfehlenswert dazu sind auch die Paragraphen Beleidigung und üble Nachrede. Deren Strafen sind "geringer" und wohl eher passender. Ich kenne mich in der gesetzlichen Unterscheidung derer nicht genau aus. Verzeiht mir daher mein Unwissen, und ich seh es da es ein direkt Vorwurf mir gegenüber und nicht über Dritte ist als Beleidigung an.

Dies sei mal festgehalten.
 
Zuletzt bearbeitet:

FloydThreepwood

Stechapfel
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Hi, ich hab eben das

alle Produkte für meinen persönlichen oder ausbildungsbezogenen Gebrauch und/oder zu Forschungszwecken verwendet werden

mit erschrecken gelesen. Ich bin Student und kann mir die Dinger da legal kaufen, aber habe auch vor mich bald selbstständig zu machen. Da ich Informatik studiere, würde es sich natürlich hauptsächlich um den Computer handeln. Ich mach das nicht um Geld zu verdienen, sondern nur aus lebenslauftechnischen Gründen. Aber es könnte eben sein, dass ich damit auch Geld verdienen würde.

Entwickeln würde ich v.a. PHP und Java, also Platfomunabhängig und damit schwer zurückzuverfolgen, aber es würde mich trotzdem ärgern hier nen Fehler zu machen, schließlich bin ich gerade durch den schmerzhaften Prozess gekommen, alle Software auf legalem Weg anzuschaffen....

cu ft
 

Cyrics

Neuer Berner Rosenapfel
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da anscheinend hier keiner mehr schreiben will und dave weiterhin auf seine Beschuldigung mir gegenüber besteht, wollte ich wenigstens auf deinen Beitrag antworten.

Die Macs werden für die Schulausbildung und dergleichen verbilligt zur Verfügung gestellt. Dabei ist die Moment-Aufnahme wichtig. Wenn du also Student bist und nicht selbstständig geld-verdienent, dann steht dir das Angebot zu. Es ist (aus meiner persönlichen Sicht) dabei egal, was du in 2 Monaten oder dergleichen machst. Schliesslich kannst du das Book ja auch im letzten Semester kaufen und bist offiziel Student. Wenn du dann dein Studium abgeschlossen hast in einem halben Jahr, wird Apple nicht ankommmen und dich verklagen, da du kein Student mehr bist etc. ;)

das Angebot existiert in meinen Augen auch nur, um die junge Kundschaft ein bisschen zu binden. Sie werden als etwas "besonderes" im weiteren Sinne angefasst, und diese Kundschaft kauft später wieder ein, und kauft vielleicht noch ein bisschen mehr etc. Und so war es in meinem Bekanntenkreis bisher immer.
Also lass dir da mal keine grauen Haare wachsen was in der Zukunft ist. Wichtig ist allein, was jetzt während des Kaufes ist. Dafür sollten eben die Regeln eingehalten werden.
 

yjnthaar

Schwabenkönig
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2.657
Moinsen,

Cyrics schrieb:
da anscheinend hier keiner mehr schreiben will und dave weiterhin auf seine Beschuldigung mir gegenüber besteht, wollte ich wenigstens auf deinen Beitrag antworten.

Natürlich schreibt Simon "Nobody" noch nen paar Zeilen. :-D

Ich denke es wird heisser getippt, als es gelesen wird. Oder andersherum?
Auf jeden Fall ist es so, das Deine Feststellung bzw. Deine Vorgehensweise ein Exploit auf der EDU-Seite impliziert. Zumindest hab ich das so "aufgenommen". Weis nicht ob ich einfach morgens nach dem Aufstehen noch durch Schlafmorphine getrübt bin, obwohl ich minimum einen Espresso intus habe. Aber ich hab es so aufgefasst. Genauso sehe ich nicht, wieso Dave sich entschuldigen sollte.

However. Jeder ist selber Gross. Macht doch was ihr wollt....

Salute,
Simon
 

Flobidde

Carola
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FloydThreepwood schrieb:
Hi, ich hab eben das

alle Produkte für meinen persönlichen oder ausbildungsbezogenen Gebrauch und/oder zu Forschungszwecken verwendet werden

mit erschrecken gelesen. Ich bin Student und kann mir die Dinger da legal kaufen, aber habe auch vor mich bald selbstständig zu machen. Da ich Informatik studiere, würde es sich natürlich hauptsächlich um den Computer handeln. Ich mach das nicht um Geld zu verdienen, sondern nur aus lebenslauftechnischen Gründen. Aber es könnte eben sein, dass ich damit auch Geld verdienen würde.
Hi,

dann schreibe ich auch noch mal was zum eigentlichen Thema (bevor sich hier alle die Köppe einschlagen!). Ich habe mir auch vor anderthalb Wochen ein MacBook Pro über den EDU-Store geordert und bin dazu als Schüler ja auch berechtigt. Ich musste keinen Nachweis erbringen und habe aber auch kein schlechtes Gewissen, dass ich in drei Wochen schriftliche Abiturprüfung schreibe und danach nur noch wenige Wochen wirklich Schüler sein werde.

Selbst Adobe, bei denen ich einen Nachweis erbringen musste, hat diese Tatsache nicht interessiert. Es kommt wohl tatsächlich nur auf den momentanen Status an.

Ich denke ohnehin, dass Apple keinen Verlust macht bei diesen Preisen, denn sooo viel spart man ja nun wirklich nicht gegenüber den normalen Preisen. Von daher verstehe ich auch irgendwo, warum sie keinen Nachweis zwingend einfordern, das würde sich auf Dauer wohl nicht rechnen. Da spielt sicher auch der psychologische Aspekt eine Rolle - denn nur wenige überwinden da ihr Unrechtsbewusstsein und bestellen "illegal" im EDU-Shop. Bei Adobe ist das schon wieder was anderes, da spart man teilweise über 2000 EUR - hier würde ich auch einen Nachweis zwingend verlangen (die wollen sogar einen Schulstempel auf dem Bestellformular UND zusätzlich noch den Schülerausweis!)

Gruß,
Flo
 

haasi00

Granny Smith
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Hallo liebe ATUs!

Sorry, dass ich das thema nochmal hochschiebe, aber ich denke dass kein eigener Thread dafür notwendig ist.
Hab die selbe Idee mit dem Edu-Service im Online Mac-Store. Sprich, ich werd es über meine Freundin (die Studentin ist) bestellen.

Die Frage dich ich allerdings habe ist jene, ob es hier eine Grenze gibt. Meine Freudin hat für ihren Bruder vor gut einem halben Jahr schon ein Macbook bestellt.
Ist es da ohne weiters für sie dann möglich jetzt ein zweites Mal eines zu kaufen oder wir da bei Apple dann noch genauer geschaut?

Vielleicht hat auch hier schon jemand Erfahrungen damit gemacht.

danke für eure hilfe!

lg
 

Eco

Doppelter Prinzenapfel
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Moin,

Noch ne kleine Ergänzung aus dem Strafgesetzbuch § 263.1



Hier der Gesetzestext

Hier ein Eintrag "auf Deutsch" aus der Wikipedia

Also Leute, wenn ihr keine Studenten und/oder sonstige Hochschul- oder Schul-Mitarbeiter und/oder Angestellte: Lasst die Finger davon.

Salve,
Simon

naja, durch das Fernabsatzgesetz kann ich innerhalb von 2 Wochen alles zurückgeben, d.h. der maximale Schaden der Apple enstehen würde, wäre die Retourenabwicklung, da wird man niemals für verurteilt