KarlKoch
Uelzener Rambour
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- 09.06.10
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Nein, die Rechtslage ist hier eigentlich eindeutig. Wenn dir jemand versehentlich etwas liefert das du nicht bestellt hast, hast du kein Recht das zu behalten.
Und dann ist es kein Betrug sondern Unterschlagung im schlimmsten Falle.
Und wenn dir einer etwas zusendet ohne das du es wolltest brauchst du selber nichts tun, ausser der Lieferant meldet sich und will den Artikel zurück haben. Dann brauchst du aber auch nichts weiter zu machen als ihm mitzuteilen, dass er zu einer gewissen Zeit den Artikel bei dir abholen kann.
Meldet sich der eigentliche Eigentümer nicht binnen drei Jahren, so geht das Eigentumsverhältniss zu deinem Gunsten aus.