Meiner Meinung nach, ausdrücklich mit jeder Subjektivität, hat Nintendo mit der Wii U das herausgebracht, was man sich bereits von der ersten Wii erwartet hatte und in vielerlei Hinsicht das aufgeholt, was die anderen Konsolen voraus hatten.
Diese haben jedoch ebenso das, was bisher das Alleinstellungsmerkmal der Wii war, auf ihr System übertragen.
Nun ist die Wii zwar nicht mehr hinter den anderen Konsolen zurück, kann sich aber auch durch nichts mehr profilieren, wie es die erste Wii mit ihrer innovativen Steuerung konnte.
Was bei der Wii U fehlt ist ein Knaller, der Nintendo wieder einmal der Zeit voraus bringt.
Sie ist nur noch eine Konsole. Eine, die eine schlechtere Grafik als eine PS3 und eine weniger gute Bewegungssteuerung als eine XBox mit Kinect hat. Und ein unhandliches Gamepad (selber Probiert, für schlecht befunden).
Wie gesagt: Ohne die Exklusivtitel.....
Mich beschleicht ein wenig die Vermutung, dass da ein Hauch von Ironie mitklingt. Allerdings Habe ich die Kinect ein paar mal testen dürfe, und auch wenn sie nicht perfekt ist, ist sie doch ein Fortschritt der klassischen Wii Steuerung gegenüber.Kinect? Ach, du meinst das Zeug, was die ehemalige Gottfirma Rareware versklavt hat? Ja, finde ich auch sehr toll.
Rare waren mal durchaus (zu Zeiten von SNES und N64) eines der besten Entwicklerteams im Konsolenbereich.
Ich habe hier nur meinen Nintendo DSi.
Bekommste jetzt schon 199,- EUR für ne Xbox 360 mit Forza und noch nem Spiel bei Saturn.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.