Nighthawk
Linsenhofener Sämling
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Wenn große Firmen wie Dell, Lenovo oder Acer ein ernsthaftes Interesse daran hätten, Mac OS X auf ihren Rechnern zu betreiben, hätten sie schon längst Anstrengungen unternommen, die EULA anzufechten. Von dieser Seite aus wird es also wohl keine Sponsoren für Psystar geben.
Ne, toll. Und dann wimmelt es hier nur noch so von Leuten, die mit OSX auf irgendwelchen Aldi-PCs Probleme haben ...
Steht auf der Verpackung eigentlich, dass die Software nur auf einem Mac genutzt werden darf? Dann müsste diese Einschränkung wirksam sein.Tja, in Deutschland DARF man OSX aber auf normalen PCs installieren - die Lizenzbedingung, die das verbieten würde, ist erst nach dem Kauf für den Kunden sichtbar, und damit UNWIRKSAM...
Kannst Du diese Behauptung auch konkret belegen? Die Lizenz liegt nämlich auf Papier gedruckt bei. Man muss die in der Packung nochmals verpackte DVD nicht öffnen, um die Bedingungen lesen zu können!Tja, in Deutschland DARF man OSX aber auf normalen PCs installieren - die Lizenzbedingung, die das verbieten würde, ist erst nach dem Kauf für den Kunden sichtbar, und damit UNWIRKSAM...
Es stehen auf jeden Fall die Systemvorraussetzungen auf der Verpackung. Und es steht drauf, dass man sich bei Verwendung der Software mit den beiliegenden Bedingungen einverstanden erklärt.Steht auf der Verpackung eigentlich, dass die Software nur auf einem Mac genutzt werden darf? Dann müsste diese Einschränkung wirksam sein.
Kannst Du diese Behauptung auch konkret belegen? Die Lizenz liegt nämlich auf Papier gedruckt bei. Man muss die in der Packung nochmals verpackte DVD nicht öffnen, um die Bedingungen lesen zu können!
Dann gibst Du das Ding zurück, denn das steht gleich am Anfang der Lizenz, dass Du das machen kannst. Deshalb ist der Datenträger ja nochmal selbst in einer Verpackung. So lange Du die nicht öffnest, sollte die Rückgabe kein Problem sein. Andernfalls würde ich dem Händler die Lizenzbedingung direkt unter die Nase halten.Die LIzenz ist IN der Packung, und erst da steht, daß man das Betriebssystem nicht auf einem PC installieren darf.
Mich würde aber ein wirklicher konkreter Beleg Deiner Behauptung interessieren (Gesetzesparagraph, Gerichtsurteil, etc.). Irgendwoher musst Du doch Deine Aussage haben. Behaupten kann ich nämlich auch so einiges.
Nun ja, klingt ja alles sehr schön, aber so richtig überzeugend finde ich das noch nicht. Da werden nur die Teile aus den Gesetzestexten rot hervorgehoben, die der eigenen Argumentation nützlich sind. So wird zum Beispiel die Passage "soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen" zum Thema Eigentum mal eben unter den Tisch fallen gelassen.BGB § 305 Abs. 2
http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html
Hier wird das ganz schön ausgeführt:
http://www.computerbase.de/forum/showthread.php?p=2352018
Edit: Den Beitrag unbedingt lesen, insbesondere die Anmerkungen zu BGB § 433 und BGB § 903 sind sehr interessant, da diese das "Verbot" von Apple im EULA, OSX auf PCs zu installieren, nichtig machen.
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