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Erfahrungen mit Software-Steuererklärung?

Scotch

Graue Herbstrenette
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Das haengt auch davon ab, wann man einreicht: Ende Mai muss jeder abgeben, der ESt-pflichtig ist, d.h. wer Ende Mai abgibt ist im ganz grossen Stapel mit einer guten Chance, dann noch in die Sommerferien mit entsprechend reduzierter Manpower zu rutschen - da dauert's dann leicht was laenger.

Wer jetzt abgibt (oder die Moeglichkeit hat/beantragt erst im Herbst abzugeben) muss vmtl. nicht so lange warten.
 

froyo52

Schmalzprinz
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Die aktuelle Ausgabe der Mac easy befasst sich umfangreich mit diesem Thema. Auf der beiliegenden Heft-DVD befinden sich auch Demo-Versionen
 

TheTripleist

Oberdiecks Taubenapfel
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Was man unabhängig vom Abgabezeitpunkt sagen kann ist, dass die per Elster elektronisch eingereichten Steuererklärungen bevorzugt bearbeitet werden, als die in der ursprünglichen Papierform. Und gerade nicht steuerlich vorbelasteten Personen würde ich immer eine elektronische Bearbeitung empfehlen, da hier Bearbeitungshinweise gegeben werden und auch elektronisch auf widersprüchliche Angaben hingewiesen wird. Auch wird die voraussichtliche Steuererstattung/-nachzahlung berechnet und der Abgleich mit dem Bescheid erfolgt ebenfalls automatisch (Bescheid von Elster runter laden und Abgleich vornehmen).
 

foggetz

Ribston Pepping
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Was qualifiziert dich zu solchen Aussagen?

Meine Ausbildung als Steuerfachwirt, ich hoffe das reicht dir als Qualifikation.

Dann halt' dich mal daran

Mach ich, keine Sorge. Du magst Ahnung von Backup Lösungen und NAS Systemen etc. haben aber leider nicht von Steuererklärungen.

Steuerberatungskosten lassen sich als Werbungskosten nur abziehen, wenn beruflich veranlasst - also i.d.R. nur bei Freiberuflern (Selbstständige setzen die als Betriebskosten ab). Angestellte können Steuerberatungskosten schon seit Jahren nicht mehr als Werbungskosten und inzwischen i.d.R. auch nicht mehr als Sonderausgaben abziehen.

Völlig falsch... Entweder hab ich a) Werbungkosten bei Überschusseinkünften (Einküfte aus nicht selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermietung Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen und Sonstige Einkünfte) oder b) Betriebsausgaben bei Gewinneinkünften (Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Soweit ist deine Differenzierung noch ok, aber der Rest ist und bleibt falsch.

Steuerpflichtige (also völlig egal welche Einkünfte) können sehr wohl die Kosten der Steuerberatung geltend machen und zwar, wie von mir bereits erwähnt, sind die Kosten, die im Zusammenhang mit der Emittlung der Einkünfte anfallen, bei den entsprechenden Einkunftsarten als a) Werbungskosten oder b) Betriebsausgaben abzuziehen. Ein ordentlicher Steuerberater wird also immer die Rechnung nach den einzelenen Einkunftsarten aufteilen, damit diese Aufwendungen später als Werbungskosten / Betriebsausgaben berücksichtigt werden können.

Einzig und allein, und das ist für alle gleich, sind die Kosten nicht mehr abzugsfähig, die mit dem Ausfüllen des sogenannten Mantelbogens und der Anlage Kind und ähnlichen anfallen. Nichts anderes habe ich geschrieben.

Gerne verlinke ich hier auch auf Wikipedia.

Warum können Wiso, Steuertipps und Co. trotzdem abgezogen werden? Weil die Finanzbehörden bis zu 100€ Steuerberatungskosten als Mischkosten akzeptieren.

Richtig. Diese können nämlich keinem Bereich direkt zugeordnet werden, so dass diese 100 € nicht hinterfragt werden. Weiter ist es auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier im Saarland akzeptieren die Finanzämter eine Pauschbetrag von 102 € bei Spenden / Mitgliedsbeiträgen. Wenn wir diese bei nem Mandanten in Rheinland-Pfalz eintragen wird immer direkt nach dem Beleg gefragt, bzw. werde diese direkt gestrichen.
 

TheTripleist

Oberdiecks Taubenapfel
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Meine Ausbildung als Steuerfachwirt, ich hoffe das reicht dir als Qualifikation.
Ok. Immerhin. Ich habe von "privaten Steuerberatungskosten" gesprochen. Zumindest der BFH (BFH, Urteil vom 4. 2. 2010 - X R 10/08 (Niedersächsisches FG 17. 1. 2008 10 K 103/07) scheint meine Rechtsauffassung zu teilen. Wikipedia habe ich nicht geprüft.

Leitsätze:
  1. Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung mindern weder die Einkünfte noch das Einkommen.
  2. Der Gesetzgeber war nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, den Abzug von Steuerberatungskosten zuzulassen. Die Neuregelung (Streichung des § EStG § 10 Abs. EStG § 10 Absatz 1 Nr. 6 EStG a. F.) verletzt weder das objektive noch das subjektive Nettoprinzip; auch der Gleichheitssatz wird nicht verletzt. Ein Abzug ist auch im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts verfassungsrechtlich nicht geboten.
Ein Abzug ist nunmehr nur noch als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten möglich. Als Sonderausgabe eben nicht mehr.

Ich wollte eigentlich weiter oben nur auf die Einschränkungen beim Abzug allgemein und unverbindlich hinweisen und nicht in eine steuerliche Grundsatzdiskussion einsteigen. Und mein Halbwissen hat gereicht das Steuerberaterexamen zu bestehen.

[OT Ende - ich bitte alle anderen diesen Exkurs zu entschuldigen - und dies ist natürlich KEINE Steuer- oder Rechtsberatung. Versteht sich eigentlich von selbst, aber es war auch so schon absurd genug hier]
 

foggetz

Ribston Pepping
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Gerade dann als Steuerberater sollte man doch dann solche aussagen "Private Steuerberatungskosten sind nicht mehr abzugsfähig" vermeiden. Wenn ich Werbungskosten zu den Überschusseinkünfte habe sind das wohl auch private Kosten im Zusammenhang mit Einkünften. Ich denke da stimmst du mir zu...

Edit:
Ich kann mir momentan auch nicht vorstellen, nach den Posts, dass du zur Zeit als Berater tätig bist. Wenn doch, entschuldige das bitte, aber ich kann es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass ein Steuerberater seine ESt-Erklärung mit WISO machen sollte.
 
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TheTripleist

Oberdiecks Taubenapfel
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Tja, du kannst dir scheinbar ziemlich vieles nicht vorstellen. Das Tätigkeitsfeld eines Steuerberaters ist durchaus weiter als das schrubben von ESt-Erklärungen ...

Die Aussage ist richtig. Und ich wollte und will nicht jede Sonderlocke hier durchkauen. Genauso wenig wie ich Lust an ESt Erklärungen meiner Mandanten habe, habe ich Lust Zeit in die Recherche für meine Steuererklärung zu stecken. Ich nutze daher gerne WISO und wende mich dann sehr schnell spannenderen Themen zu.

Edit:
Wenn ich Werbungskosten zu den Überschusseinkünfte habe sind das wohl auch private Kosten im Zusammenhang mit Einkünften. Ich denke da stimmst du mir zu...
Ich zitiere mich hier gerne nochmals selbst:
Ein Abzug ist nunmehr nur noch als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten möglich. Als Sonderausgabe eben nicht mehr.
Der Terminus "Private StB Kosten sind nicht abzugsfähig" stammt nicht von mir, sondern ist eine vereinfachte Beschreibung für die vorgenannte Einschränkung.

So, und nun bin ich hier raus und wende mich anderen (interessanteren) Themen zu. :)
 
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foggetz

Ribston Pepping
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Ich kann man so manches vorstellen. Keine Angst...

Genauso wenig wie ich Lust an ESt Erklärungen meiner Mandanten habe, habe ich Lust Zeit in die Recherche für meine Steuererklärung zu stecken. Ich nutze daher gerne WISO und wende mich dann sehr schnell spannenderen Themen zu.

Das sagt schon einiges über dich aus... Over and out.
 

flash9

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Mal an alle: meint ihr das Thema wäre Stoff für ne Diplomarbeit? :D :D :D
 

TheTripleist

Oberdiecks Taubenapfel
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Ich sollte vielleicht ergänzen, dass ich nicht nur keine Lust dazu habe, sondern auch keine mache.

@flash9 oh nein, zu laaaangweilg! :)
 

dbrune

Ananas Reinette
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Hm, muss mir jetzt für WISO echt Chrome herunterladen, damit ich das Zertifikat erstellen kann?
 

TheTripleist

Oberdiecks Taubenapfel
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Also ich nutze das Programm seit Jahren und habe keine Chrome.
 

BlackRa1n

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Ich benutze WISO seit Jahren auf meinem Mac. Früher gab es nur die Browserversion. Mittlerweile gibt es ja auch die App. Ich habe meine Steuererklärung für das Jahr 2014 mit WISO 2015 problemlos machen können. Keine Abstürze. Alles wie immer zur vollsten Zufriedenheit. Allerdings habe ich die Steuererklärung auch nie elektronisch übertragen. Ich habe die Formulare immer ausgedruckt und an das Finanzamt geschickt.
 
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Applinger

Jonagold
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Wohuu was für eine hitzige Debatte hier :)

Ich habe mich dieses Jahr selbstständig gemacht und such nun auch nach einer guten App-Lösung für den Mac. Und nachdem ich mir das ganze hier durchgelesen habe, geht die Empfehlung hier auch Richtung WISO?
 

dbrune

Ananas Reinette
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Ja, ich warte aktuell noch auf Post von Elster für die Aktivierung. Steuererklärung für die Selbstständigkeit ab 2015 machst du ja erst in 2016 ;)
 

dbrune

Ananas Reinette
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Ja, ich warte aktuell noch auf Post von Elster für die Aktivierung. Steuererklärung für die Selbstständigkeit ab 2015 machst du ja erst in 2016 ;)

Jemand eine Idee, wie lange die sich Zeit lassen? Warte immer noch auf die Post...