Phunky
Celler Dickstiel
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@.holger
Es geht bei der ganzen Geschichte ja nicht nur um Sicherheitskopien, sondern auch um Privatkopien.
Wenn du zum Beispiel deinem Kumpel deine Lieblings-CD brennst, ist das eine Privatkopie. Und die ist legal.
Zumindest soweit, dass du dabei keinen Kopierschutz umgehst. Wenn du das tust, ist das zwar auch nicht strafbar, aber der Rechteinhaber könnte dich schadenersatzpflichtig machen, da er dich durch seinen Aufdruck und den wirksamen Kopierschutz darauf aufmerksam gemacht hat, dass er die Weitergabe seines geistigen Eigentums nicht wünscht.
Soweit so gut. Privatkopie ist also erstmal okay, aber nur in einem gewissen Rahmen. Denn im Grunde funktionieren ja auch diese Tauschbörsen nach einem ähnlichen Prinzip, aber das hat das Gesetz so nie gemeint.
Derzeit geht die Rechtsprechung davon aus, dass bis zu sieben Kopien in den Rahmen der Privatkopie fallen. Die Zurverfügungstellung in Tauschbörsen ist somit in Deutschland in jedem Fall widerrechtlich. Und in dem Moment wo man Geld dafür nimmt, dass den Wert des CD-Rohlings übersteigt, ist es auch keine Privatkopie mehr.
Und übrigens: Den Begriff "Raubkopie" gibt es in der Rechtsprechung gar nicht. Allerdings benutze ich ihn auch gern .
Es geht bei der ganzen Geschichte ja nicht nur um Sicherheitskopien, sondern auch um Privatkopien.
Wenn du zum Beispiel deinem Kumpel deine Lieblings-CD brennst, ist das eine Privatkopie. Und die ist legal.
Zumindest soweit, dass du dabei keinen Kopierschutz umgehst. Wenn du das tust, ist das zwar auch nicht strafbar, aber der Rechteinhaber könnte dich schadenersatzpflichtig machen, da er dich durch seinen Aufdruck und den wirksamen Kopierschutz darauf aufmerksam gemacht hat, dass er die Weitergabe seines geistigen Eigentums nicht wünscht.
Soweit so gut. Privatkopie ist also erstmal okay, aber nur in einem gewissen Rahmen. Denn im Grunde funktionieren ja auch diese Tauschbörsen nach einem ähnlichen Prinzip, aber das hat das Gesetz so nie gemeint.
Derzeit geht die Rechtsprechung davon aus, dass bis zu sieben Kopien in den Rahmen der Privatkopie fallen. Die Zurverfügungstellung in Tauschbörsen ist somit in Deutschland in jedem Fall widerrechtlich. Und in dem Moment wo man Geld dafür nimmt, dass den Wert des CD-Rohlings übersteigt, ist es auch keine Privatkopie mehr.
Und übrigens: Den Begriff "Raubkopie" gibt es in der Rechtsprechung gar nicht. Allerdings benutze ich ihn auch gern .