@darkCarpet
Bedenklich, nicht bedänklich oder biste in dankbarer Stimmung.![]()
Guter Spot, schöne Idee
Gefährlich, nutzlos, teuer
Datenspeicherung ist verfassungswidrig
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Verfassungsgericht schon längst entschieden. Trotzdem wird es das Gesetz wahrscheinlich nicht kippen. Obwohl es sich lohnen würde.
Ganz, ganz selten passiert es, dass Dinge so klar auf der Hand liegen, wie beim Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts ist vollkommen unnötig. Sicher ist es spannend zu erfahren, ob es wirklich rechtens sein soll, dass sensible Kommunikationsdaten gänzlich unverdächtiger Bürger für sechs Monate gespeichert und für Zwecke der Gefahrenabwehr abrufbar sein sollen.
Doch es besteht kein Zweifel: Das Gesetz ist ganz offensichtlich grundgesetzwidrig. Die Richter hätten schon längst in den Weihnachtsurlaub fahren können – und nur eine kurze Arbeitsanweisung hinterlassen müssen. Der Gerichtspraktikant möge einige alte Entscheidungen noch mal kopieren und den 35.000 Klägern und der Bundesregierung überstellen.
Zum Beispiel die Entscheidung zur Volkszählung 1983. Damals hatte das Karlsruher Gericht erklärt, das Grundgesetz schütze den Bürger "gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner Daten." Klare Worte.
Auf dem Kopierer landen könnte auch das Urteil von 2007 zu den sogenannten Kontostammdaten, auf die Sicherheitsbehörden zugreifen können. Das haben die Richter damals zwar zugelassen, ihre Entscheidung aber mit dem Hinweis ergänzt, dass eine "Sammlung der dem Grundrechtsschutz unterliegenden Daten auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken" mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei.
Deutlicher könnte ein Urteil gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kaum formuliert sein. Trotzdem beschäftigt sich der Erste Senat in Karlsruhe ganz ausführlich mit der größten Massenklage in der deutschen Justizgeschichte. Bis zum Frühjahr wollen sich die Richter für eine Entscheidung Zeit nehmen. Denn die juristische Nuss, die sie zu knacken haben, ist etwas härter als es zunächst aussieht.
Die Vorratsdatenspeicherung beruht auf einer EU-Richtlinie. Ein klares Urteil gegen die deutsche Regelung hieße zugleich, auch der EU vorzuhalten, gegen Grundrechte zu verstoßen – und damit in die Kompetenzen des Europäischen Gerichtshofes einzugreifen. Bisher hat das Karlsruhe immer vermieden.
Nicht auszuschließen, dass das Gericht deshalb eine Art Kompromissurteil anstrebt und die Bundesregierung sehr detailreich zu einzelnen Änderungen zwingt, die Vorratsdatenspeicherung als ganzes aber nicht kippen wird.
Dabei würde sich gerade in diesem Fall ein mutiges Urteil lohnen. Denn das Gesetz ist nicht nur grundgesetzwidrig, sondern auch gefährlich, nutzlos und teuer.
Kosten: 332 Millionen Euro
Alle Telekommunikationsanbieter müssen sechs Monate lang speichern, wer wo mit wem telefoniert hat, wer wem eine Email geschickt hat, wer wann welche Internetseite aufgerufen hat. Eine unvorstellbare Datenmenge, die kaum zu händeln ist. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft rechnet mit Kosten von 332 Millionen Euro – allein für die Speicherung, nicht für das Durchsuchen.
Das Gesetz schreibt vor, alle Verbindungsdaten zu speichern, jedoch nicht die Inhalte.
Und das alles für eine Regelung, die nachweislich kaum etwas bringt – jedenfalls nicht mehr Sicherheit. Irland beispielsweise hat bereits 2002 eine Vorratsdatenspeicherung eingeführt – und nach drei Jahren wieder abgeschafft. Einen Rückgang der Kriminalität konnten die Iren nicht vermelden.
Auch gegen Terrorismus ist das Gesetz keine geeignete Waffe. Wer in der Lage ist, einen Anschlag zu planen, kann sich auch ein Prepaidhandy in einem Land besorgen, in dem man dafür keine persönlichen Daten angeben muss. Oder Briefe schreiben oder sich persönlich treffen.
Potenzielle Verbrecher
Statt mehr Sicherheit zu garantieren, erhöht das Gesetz sogar die Wahrscheinlichkeit für bestimmte Straftaten. Für Geld tun viele Menschen alles. Man erinnere sich nur an den Mitarbeiter von T-Online, der für ein paar tausend Euro Millionen Kundendaten verkauft hat. Auch die Vorratsdatenspeicherung wird von Firmen übernommen, in denen Menschen arbeiten, von denen manche käuflich sein könnten.
Und das Gesetz schränkt die Arbeit von Journalisten ein. Informanten werden sich kaum frei äußern, wenn sie nicht sicher sein können, dass ihr Medienkontakt geheim bleibt. Manch ein Skandal, manch ein Verbrechen könnte dadurch unaufgedeckt bleiben.
Keine Frage, es würde sich lohnen, wenn die Karlsruher Richter über den EU-Schatten springen, ihrer Linie treu bleiben und das Gesetz ablehnen. Da zählt auch nicht das Argument vieler Befürworter, wer ein unbescholtener Bürger ist, müsse doch nichts befürchten. Umgekehrt ist es richtig: Eben weil ich ein unbescholtener Bürger bin, will ich nicht befürchten müssen, wie ein potenzieller Verbrecher behandelt zu werden.
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