- Registriert
- 21.12.14
- Beiträge
- 5.051
Und nun wieder zum Thema
a) Wer tut sowas?
b) Wie kommst du auf 2 Stunden?
c) Wie kommst du auf 80 % Resthelligkeit nach einem Jahr bei einem Gerät, das nicht mal eine Woche erhältlich ist?
Doch, das S8 zeigt das gleiche Verhalten. Nimm einen weißen Hintergund und neige das S8 in verschiedene Richtungen. Der weisswert ändert sich leicht. Wenn du es bisher nicht bemerkt hast, dann wird es dir auch nicht beim X auffallen.Solche Probleme hab ich mit dem Panel des samsung s8 nicht.
Ich hab hier keine verfärbung wenn ich seitlich oder von unten oder oben auf das Panel des s8 schaue.
Naja, manchen fällt das halt beim Wechsel von LCD zu OLED auf. Warum das im Moment so gehypt wird, verstehe ich auch nicht. Bei den Samsung Geräten war das auch nie Thema. Vielleicht liegt es an der Pixel 2 XL Sache, dass das im Moment so in den Medien ist. Das hat ja wirklich einen starken Farbshift.Ich weiss nicht was alle mit der Veränderung der Farben haben.
Ist nun das iPhone x besser oder schlechter als das s8 Panel. Hab hier nur das s8.
Ist nun das iPhone x besser oder schlechter als das s8 Panel. Hab hier nur das s8.
Nein, das stimmt nicht. Apple wird die Spezifikationen des Displays genau vorgegeben haben und Samsung wird diese dann auch liefern.Also stimmt das Gerücht nicht das samsung Apple schlechtere und ältere Displays geliefert hat. Ich würde es verstehen. Samsung ist ja in direkter Konkurenz.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.