mich ham die schweinebacken am freitag nach 1 jahr führerschein (und generellen 20 zu viel außerorts) das erste mal geblitzt :/
-- ab hier mit Anwältin --
4. Antwort abwarten, am letzten Tag der Frist widersprechen und "Akteneinsicht" verlagen.
5. Eichung des Messgerätes anzweifeln, Eichnachweis anfordern, Frist abwarten.
6. Verwaltungsrichtlinie prüfen (Stand der Blitzer an einer geeigneten Stelle?....)
.... Den Rest erklärt Dir Deine Juristin Deines Vertrauens... kannst aber zur Not auch einen Juristen nehmen, wobei "Warum einen Mann, wenn es auch eine Frau tut?"![]()
Der Aufwand lohnt sich immer. Jeder hat doch eine Rechtschutzvers.
Es geht ja darum, sich gegen die Blitzerei aufzulehnen... Da ist jeder Kampf sinnvoll...
Schon mal auf die Idee gekommen, dass die Blitzerei sinnvoll sein könnte?
wenn's den ursprünglichen Verkehrpädagogischen Effekt hätte schon.... aber nicht wenn Kommunen die Blitzgelder schon fest in den jährlichen Etat einplanen. Oder wenn man nur lukrative Plätze zum Blitzen verwendet (gesetzlich sind dafür eigentlich nur Gefahrenschwerpunkte vorgesehen. Die Kommunen lassen sich aber sehr oft von privaten Unternehmen beraten und da is der Gefahrenschwerpunktsfaktor sekundär oder gar tertiär...) oder immer unauffälliger blitz (blitzer werde getarnt, man sieht den Blitz nicht mehr unbedingt, wie das eigentlich der Fall sein sollte, stichwort "du sollst von dem geblitzt werden ja auch was lernen". In England z.B. sind fest installierte Blitzer gelb angemalt, du siehst die Dinger also vorher und passt dein Fahrverhalten an, in Deutschland tarn man die Dinger hingegen immer besser...)
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