drlecter
Wöbers Rambur
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- 04.11.06
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- 6.442
Axo. Ich musste gerade lachen. Habe das hier im Heise Forum gelesen (Thread):
Das ganze im Bezug auf diese News (ich oute mich jetzt, habe die Suchfunktion nicht benutzt) KLICKGeil! Der alte Anwaltwitz jetzt auch für Richter anwendbar!
F: Doktor, wie viele Autopsien haben Sie an Toten vorgenommen?
A: Alle meine Autopsien nehme ich an Toten vor. (A.d.R.:
Gott-sei-Dank)
F: Erinnern Sie sich an den Zeitpunkt der Autopsie?
A: Die Autopsie begann gegen 8:30 Uhr.
F: Mr. Denningten war zu diesem Zeitpunkt tot?
A: Nein, er saß auf dem Tisch und wunderte sich, warum ich ihn
autopsiere.
(das hat der Herr Anwalt noch taktvoll überhört ... aber ...)
F: Doktor, bevor Sie mit der Autopsie anfingen, haben Sie da den Puls
gemessen?
A: Nein.
F: Haben Sie den Blutdruck gemessen?
A: Nein.
F: Haben Sie die Atmung geprüft?
A: Nein.
F: Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war, als Sie
ihn autopsierten?
A: Nein.
F: Wie können Sie so sicher sein, Doktor?
A: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.
F: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein können?
A: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als
Anwalt praktizierte.
(diese Antwort hat dem Arzt 3.000 Dollar Strafe wegen
Ehrenbeleidigung
eingebracht. Er hat sie wortlos, aber mit Genugtuung bezahlt)