Balkenende
Roter Winterkalvill
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- 12.06.09
- Beiträge
- 11.572
Lasst Ihr hier mal solche Aussagen.
Ohne weiter drauf einzugehen, der Käufer hat selbstverständlich bei Mängeln einen Anspruch auf Nachlieferung gleichwertiger Sache. Der Käufer darf wählen, ob er diese oder Reparatur will. Nicht der Verkäufer. Ist das Gerät neuwertig, darf Käufer also auch eine solche Sache fordern. In der Praxis läuft das gerichtlich also immer auf ein Neugeräte raus.
Wird oft vergessen, dass Apple also bei der Garantie genau das macht, was der Käufer eh fordern darf. Mit dem Vorteil aber, dass beim Refurbished das ganze ggf mit neuen Akku und Gehäuse noch besser ist, als Nachlieferung gleichwertiger Sache. Da hast Du natürlich wiederum recht.
Ohne weiter drauf einzugehen, der Käufer hat selbstverständlich bei Mängeln einen Anspruch auf Nachlieferung gleichwertiger Sache. Der Käufer darf wählen, ob er diese oder Reparatur will. Nicht der Verkäufer. Ist das Gerät neuwertig, darf Käufer also auch eine solche Sache fordern. In der Praxis läuft das gerichtlich also immer auf ein Neugeräte raus.
Wird oft vergessen, dass Apple also bei der Garantie genau das macht, was der Käufer eh fordern darf. Mit dem Vorteil aber, dass beim Refurbished das ganze ggf mit neuen Akku und Gehäuse noch besser ist, als Nachlieferung gleichwertiger Sache. Da hast Du natürlich wiederum recht.
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