Hast du da die BT-Drucksache? Meines Wissens gibt's bislang weder von BReg noch von BT eine Initiative.
Es ist auch nicht bizarr, dass Frau Merkel dem geltenden Recht folgt und dieses gleichzeitig ändern möchte. Im Gegenteil, es ist gerade Eigenart des Rechtsstaates, dass Recht gilt bis es durch den demokratisch legitimierten Gesetzgeber geändert wurde. Der sah offenbar bislang keine Notwendigkeit der Änderung.
Bis hierhin kann man aber sich streiten. Der folgende Teil deines Beitrags ist aber leider einfach falsch. Aus dem Umstand, dass es Meinungsfreiheit (die hier übrigens überhaupt nicht relevant ist, weil der Schutzbereich schon nicht eröffnet ist, weil es sich hier nicht um eine Meinungsäußerung handelte, wie Herr Böhmenmann ja selber sagt) und Pressefreiheit gibt, abzuleiten, dass ausländische Staatsoberhäupter keine Rechte haben sollen ist einfach vollkommen haltlos. Beides hat nichts miteinander zu tun.
Leider verstehen viele Leute das Problem nicht, und fallen dann auf Bild-Niveau zurück ("Majestätsbeleidigung"). Es gibt durchaus gründe dafür, die Ehre von Repräsentanten ganzer Staaten besser zu schützen als die von Menschen die keine Staatsoberhäupter sind. Das betrifft nicht nur Autokraten oder sonst mit absolutem Anspruch regierende, sondern beispielsweise auch Herrn Hollande. Würde er beleidigt, käme niemand auf die Idee die Norm als Verbot der Majestätsbeleidigung zu bezeichnen. Auch der Umstand, dass das bislang einzige Verfahren den Schah von Persien betraf kann daran nichts ändern, sondern ist auch nur ein Versuch die Diskussion weg von Sachargumenten und hin zu Polemik zu führen.
Staatsoberhäupter repräsentieren eben ganze Staaten. Grundlage sämtlicher diplomatischen Bemühungen ist aber Respekt vor den Staaten unabhängig davon, was dort innenpolitisch passiert. Die Bundesrepublik Deutschland ist sogar völkerrechtlich verpflichtet, die Ehre ausländischer Staatsoberhäupter zu schützen. Man hat sich eben entschieden, diese Norm zu schaffen, die sich ja vom Kern-Tatbestand überhaupt nicht vom 185 unterscheidet zu schaffen. Unterschiede liegen eben nur in der besonderen Einflussnahmemöglichkeit der Regierung mit dem Zweck diplomatischen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen, und dem leicht erhöhten Strafmaß.
Es gibt natürlich gut eGründe gegen diese Norm, es gab aber eben auch welche dafür. Wenn die Boulevard-Presse nun versucht, letztere auszublenden indem man sachfremde Polemik ins Feld führt, wird das der Tragweite der Debatte nicht gerecht.
Das alles ist im Übrigen ja auch nur der Rahmen. Es spielt für Herrn Böhmenmann überhaupt keine Rolle, ob nun wegen 185 oder 103 gegen ihn ermittelt wird.
Das worum es wirklich geht – und was niemand versteht oder verstehen will, weil's eine sehr juristisch-technische Frage ist, die sich nicht für Schlagzeilen eignet – ist die Frage, ob eine unzulässige Äußerung (die deshalb unzulässig ist, weil die Grundrechte desjenigen der Gegenstand der Äußerung ist, diejenigen des Äußernden überwiegen) zulässig werden kann, indem man sie auf eine Metaebene hebt, voran stellt, dass das folgende unzulässig ist und so einen satirisch-edukativen Kontext schafft.
Darüber sollte man diskutieren und man sollte froh sein, dass diese Frage – die ja von bemerkenswerter Relevanz sein wird – von Richtern entscheiden wird und nicht offen bleibt, weil die Regierung in einem falschen Gefühl von Pflichtbewusstsein gegenüber Herrn Böhmenmann diese Entscheidung unterbindet.