Jens Liedtke
Gast
Das OLG Düsseldorf hat, soweit ich informiert bin, in einem grundlegenden Urteil nur umrissen, dass so eine Neiderlegung eines Haftungsausschlusses im Zweifelsfalle keinen Schutz vor juristischen Folgen darstellt, genauer: die blosse Niederlegung eines solchen Haftungsausschlusses nicht ausreicht, sich vor den möglichen Konsequenzen einer berechtigten Strafverfolgung zu schützen oder von einer solchen nicht betroffen zu werden. Im Umkehrschluss: wird ein solcher Ausschluss niedergelegt und dennoch wissentlich oder unwissentlich (und hier liegt der Hase im Pfeffer) die Verlinkung zu "fragwürdigen" Seiten, Beiträgen und / oder Bildern nicht nur stillschweigend hingenommen, sondern auch gedulded, verletzt der Niederlegende eines solchen Ausschlusses seine eigene Verantwortungspflicht und kann - auch hier wieder unabhängig vom Status des Wissens oder Nichtwissens - sehr wohl in mehrfacher Hinsicht juristisch belangt werden.
Wie geschrieben: soweit ich informiert bin.
J
Wie geschrieben: soweit ich informiert bin.
J