• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Der Frühling ist auch in den eingesandten Fotos deutlich zu erkennen. Zeigt uns, wer Euer Favorit ist! hier geht es lang für Euer Voting --> Klick

Beugehaft gegen Onlineredakteur - Was haltet ihr davon?

JGmerek

Boskop
Registriert
22.02.05
Beiträge
211
Hallo,

das ist wieder eine ganz andere Frage, mit der sich der Onlineredakteur in der Auseinandersetzung mit den Strafverfolgungsbehörden nicht auseinander setzen muss. Die Probleme die Du aufwirfst sind einzig und allein Fragen des Datenschutzes, der der Betreiber eines Online-Portals beachten muss. Hier kommt wieder § 13 Abs. VI TMG ins Spiel, der den Diensteanbieter verpflichtet, seine Dienste anonym oder unter Pseudonym anzubieten. Dies hat der Onlineredakteur offensichtlich getan. Daher wollen die Strafverfolgungsbehörden nun an die Daten. Grundsätzlich sind Diensteanbieter zur Auskunft gegenüber den Strafverfolgungsbehörden zumindest nach einer richterlichen Anordnung verpflichtet. Das trifft auch im realen Leben zu, auch ein einfacher Zeuge kann mittels Beugehaft zur Aussage gezwungen werden, auch wenn dies sehr selten vorkommt.

In dem Zusammenhang ist es wichtig, die Einzelnen Perspektiven klar zu trennen. Die Schutzgesetze in der Strafprozessordnung, im BDSG, im TMG usw. dienen nicht dazu, den Straftäter vor Entdeckung zu schützen. Sie dienen dazu Unschuldige aus der Schusslinie der Strafverfolger zu halten. Hier in diesem Fall geht es um den Schutz der Pressefreiheit. Die Frage ist wie weit sind Internetinhalte vor dem Hintergrund der Pressefreiheit schützenswert. Hier kämpft der Onlineredakteur nicht für denjenigen, dessen Identität die Strafverfolger haben wollen, sondern für den Schutz seiner "journalistischen" Quellen. Hier liegt das Problem des Falls. Unterliegt das fragliche Angebot dem Schutz des Grundgesetzes - der Pressefreiheit?

Hier noch zu den anderen Einwänden:

Nein, ich hinterlege meinen Personalausweis nicht bei der Polizei. Dies wäre gar nicht nötig. Erstens die Polizei hat im Rahmen einer Identitätsfeststellung zugriff auf die Daten. Zweitens trage ich dann hoffentlich meinen Ausweis auch bei mir. Es gibt wenig unangenehmeres als bei einer polizeilichen Personenkontrolle, sich nicht identifizieren zu können. Dann müssen die Beamten zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen greifen, dass kann dann auch schon mal etwas dauern und wer möchte so lange auf der Polizeiwache warten? Deswegen ist es ratsamer, seinen Ausweis dabei zu haben.

In der IP-Adresse liegt überhaupt kein Pauschalverdacht, sie ist eine technische Notwendigkeit um im Internet navigieren zu können. Darüber hinaus ist auch die IP-Adresse bei den meisten Internetusern nur sehr eingeschänkt zu Identifizierung geeignet. Sie wird aus einem Pool von zig-Tausenden dynamisch vergeben. Die Ermittler erhalten die Zuordnung nur über einen gerichtlichen Beschluss von dem Provider. Daher sollte es nicht so einfach sein, die Person aufzulösen, zumal man ja dann auch nur einen Anschluss erhält und noch nicht die Person, die mit diesem Anschluss im Internet war.

Die Frage der Filesharing-Abmahnungen ist wieder eine ganz andere. Hier liegt das Problem in der Störerhaftung: Meist wird nicht der eigentliche Täter abgemahnt, sondern der ahnungslose Anschlussinhaber. Auch sind viele Abmahnungen nicht korrekt ermittelt. Nach Schätzungen liegt die Fehlerquote bei der Anschlussermittlung aufgrund von Zeitunterschieden oder Ablesefehlern bei bis zu 30 %, nimmt man dann noch die Möglichkeiten wie IP-Klau, Man-in-the-middle etc. hinzu dürfte sie noch deutlich höher liegen. Es gibt teilweise auch betrügerische Abmahner. Dies ist ein Problem, welchem man sich annehmen muss. Dabei bleibt aber festzuhalten, dass das Verbreiten von fremden urheberechtlich geschützten Inhalten eine Straftat ist. Dies darf die Methoden einiger Abmahner nicht relativieren. Genausowenig sollte aber das Abmahnunwesen Urheberechtsverletzungen entschuldigen.

Nur meine Meinung.
Liebe Grüße
Jens