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BAföG-Experten hier?

Grumpler_

Idared
Registriert
14.07.07
Beiträge
24
Hallo,

gibt es eigentlich die Möglichkeit, BAföG zu bekommen, wenn man noch zu Hause wohnt, jedoch eine Ausbildung im Bereich Sprachen an einer Privatschule macht?

Wie z.B. an der http://www.kasselersprachenschule.de/9805.html die monatlich um die €350 an Schulgeld haben wollen.

Danke für jede Hilfe!
 
jepp, du kannst dann das so genannte Schüler BAföG beantragen:-/
 
einfach den Aufwand nicht scheuen (und der ist nicht zu unterschätzen) und beantragen! Mehr als "Nö" können sie nicht sagen...
 
meine Freundin hat an einer Privatschule eine Ausbildung zur Ergotherapeutin gemacht und ebenfalls BAföG bekommen....die Höhe des Schulgeldes hat allerdings keine Relevanz für das BAföG:-/

ps: Internetseiten wie www.bafoeg-rechner.de und www.bafoeg-aktuell.de helfen gut weiter und bieten auch eine Möglichkeit den zu erwartenden BAföG-Segen zu berechnen
 
Neue Frage zum Bafög

tach zusammen,

Ich nehme mal an, dass sich hier der ein oder andere Student rumtreibt, der in naher Vergangenheit mal nen Bafög Antrag gestellt hat.

Ich hätte da mal ne kleine Frage zum Formblatt 3 (Da wo es um das Einkommen der Eltern geht)
Ich habe mir vom Amt mal den ganzen Packen mit den Antragsformularen geben lassen, und habe festgestellt, dass das Formblatt 3 nur einmal vorhanden ist. Auf diesem Formblatt kann man allerdings nur immer entweder das Gehalt von Mutter oder Vater angeben (Das ganze Blatt bezieht sich auf eine Person)

Was mache ich mit dem zweiten Elternteil, der ja auch Geld verdient? Kann mir nicht vorstellen, dass es das Amt nicht interessiert :)
Andernfalls, wenn man das Blatt einfach nur doppelt ausfüllen muss, wieso ist in dem Standartbogen direkt vom Amt nur ein Formular enthalten? Da würde es doch Sinn machen, gleich zwei beizulegen..

Ist zufällig jemand vor kurzen vor der gleichen Frage gestanden?

gruss
 
ok, hat sich erledigt, die Antwort ist, man braucht für jeden Elternteil ein Formblatt 3
- steht im Kleingedruckten -
 
Es sei denn, ein Elternteil hat kein eigenes Einkommen. Das kann man dann auf dem Blatt des verdienenden Elternteils angeben und muss kein zweites Formblatt 3 aufzeigen.