Bananenbieger
Golden Noble
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Nein, ein Vertrag wird ja erst durch "Angebot und Annahme in Form von zwei übereinstimmenden Willenserklärungen" geschlossen.Das setzt allerdings einen zuvor vereinbarten Arbeitsvertrag voraus, um den es in dieser Diskussion ja geht.
Du hast meiner Meinung nach Recht mit Deinen Ausführungen zum Fegen.
Kein Widerspruch und konkludentes Handeln durch Zahlung eines Lohns oder Gehaltes sind dann doch zwei verschiedene Dinge.Falls ich damit falsch liegen sollte, frage ich mich allerdings, warum die Arbeitslosenzahlen derart hoch sind, wo doch jeder einfach etwas tun muss und wenn von der „Gegenseite“ kein Widerspruch kommt, gilt der Vertrag als geschlossen.