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Arbeitsvertrag – gültig oder nicht?

Dupes

Jonathan
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Servus.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe bei einer Firma am 5. Juni 2010 meine Arbeit angefangen. Nun habe ich im Arbeitsvertrag entdeckt, dass der befristet ist. Das wusste ich ja auch schon vorher, aber im Vertrag steht folgendes:
"Das Arbeitsverhältnis beginnt am 05.07.2010 und endet am 04.07.2010, ohne dass es einer Kündigung bedarf."
Wer keinen Fehler entdeckt: Das Ende des Vertrags liegt vor der Arbeitsaufnahme. Würde ich jetzt kündigen, hätte ich dann überhaupt eine Kündigungsfrist. Es ist nämlich wirklich so, dass ich bei einer Ausbeuterfirma (10 Std. Arbeit ohne Pause) gelandet bin und keine Lust habe mich in irgendeiner Weise ver**schen zu lassen.
Ist dieser Vertrag überhaupt irgendwie gültig?
Wäre super wenn mir die Forumspower hier helfen könnte. Gruß und schönen Tag!
 

klausimausi

deaktivierter Benutzer
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Ich bin kein Jurist, kann Dir daher nur mit meinem gesunden Menschenverstand raten :)
Lass den Vertrag erneuern, denn so ist er mit Sicherheit ungültig, null und nichtig!
 

Commader

Tokyo Rose
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glaube er ist nicht gültig aber glaube dein chef kann sich auf euren mündl. vertrag berufen, sofern ihr da die richtigen daten besprochen habt.
grüße
 

landplage

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Mod-Info

Bitte beachtet, daß hier keine Rechtsberatung stattfindet. Alle Aussagen sind als Privatmeinung ohne Anspruch auf Richtigkeit zu werten.
In so ein er wichtigen Frage solltest Du Dir versierten rechtlichen Beistand von einer dafür zugelassenen Stelle holen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Seit wann haben befristete Arbeitsverträge Kündigungsfristen?

Seit wann arbeitet man am 8. Juli noch, wo doch im Vertrag steht, dass der Vertrag am 4. Juli endete?

Seit wann haben mündliche Abmachungen ohne Niederschrift irgend welche Gültigkeit?

Fragen über Fragen, die Du in Beratungsstunden, die jedes Arbeitsgericht kostenlos anbietet, ganz hervorragend beantwortet bekommst.

Falls Du Gewerkschaftsmitglied bist: Auch dort berät man Dich gern.
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Seit wann haben mündliche Abmachungen ohne Niederschrift irgend welche Gültigkeit?
Pauschal und generell: immer. Jedenfalls in der Bundesrepublik Deutschland.
Vertrag ist Vertrag, egal ob schriftlich oder mündlich.
Ausnahmen sind ausdrücklich in diversen Gesetzen geregelt (z.B. bei Grundstücksgeschäften, Nachlaßangelegenheiten), wie das bei Arbeitsverträgen ist, weiß ich nicht.
Problem ist immer die Schwierigkeit, mündliche Vereinbarungen zu beweisen.
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Kann man so nicht stehen lassen. Da an einem Vertrag immer zwei beteiligt sind, kann der Vertrag durchaus gültig sein, vielleicht nur nicht in der Form, in der du dich daran erinnerst.

Außerdem braucht es ja nur einen Beweis, wenn es Streit gibt. Nach deiner These wäre jeder mündliche Vertrag, über den sich die Parteien einig sind, irgendwie nicht gültig, weil nicht beweisbar... Soweit gehen nicht mal Juristen oder Philosophen.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Kann man so nicht stehen lassen. …

Lass es so stehen oder lass es nicht stehen: Was Du nicht beweisen kannst, eignet sich allenfalls für die Tonne.

Oder anders gesagt: Ohne Beweis kannst Du Dir jede Gültigkeit allenfalls in die Haare schmieren.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Hast doch Kontoauszug;) So macht mein Vater das schon seit 20 Jahren, in dem Fall besser als mit schriftlichen, weshalb er einen Teufel tut etwas daran zu ändern.

Auf Kontoauszügen sind mündliche Vereinbarungen zu finden, die im Arbeitsvertrag nicht festgehalten wurden?

Das klingt nach einer interessanten Bank.

:-D
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Hmmm… und ohne Beweis keine Gültigkeit. ;)
Nun ja, wenn man auf der Arbeit erscheint und der Chef einen arbeiten lässt, dann besteht meiner Meinung nach ein Arbeitsvertrag aufgrund konkludenten Handelns beider Parteien.

Warum man aber am 5. Juni zu Arbeiten beginnt, obwohl im Vertrag 5. Juli steht, ist mir ein Rätsel.

Und wie immer gilt: Nur meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Nun ja, wenn man auf der Arbeit erscheint und der Chef einen arbeiten lässt, dann besteht meiner Meinung nach ein Arbeitsvertrag aufgrund konkludenten Handelns beider Parteien. …

Auf Grundlage welcher vereinbarten Bestandteile bestünde denn dieser ominöse „Arbeitsvertrag“?

Beispiel: Wenn ich meinen Parkplatz pflastere und irgend ein Typ von der Straße findet es ganz besonders spannend, mir zu helfen und ich lasse das zu, besteht bis zum Ende der Arbeiten nach sagen wir einer Woche keinerlei Vertrag zwischen ihm und mir, konkludentes Handeln hin oder her.
 

proteus

Langelandapfel
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Das nennt man stillschweigendes Einvernehmen und dieses führt zu einer Form eines Vertrages.
Beispiel : Du hast 2,000 Euro Kontokorrent, deine Bank gewährt dir aber - ohne Vertrag - zwei Jahre 3,000 Euro kann sie nicht plötzlich den Kreditvertrag kündigen, weil du deinen Dispo überzogen hast.
In deinem Beispiel : Mit gesundem Menschenverstand muss man davon ausgehen, das dein Helfer eine Leistung erwartet. Lässt du ihn eine Woche gewähren und es ist nicht ausdrücklich vereinbart, er macht es umsonst, kann er allein aus deiner Tolerierung einen Anspruch ableiten.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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… Lässt du ihn eine Woche gewähren und es ist nicht ausdrücklich vereinbart, er macht es umsonst, kann er allein aus deiner Tolerierung einen Anspruch ableiten.

Gibt es für die Richtigkeit dieser Aussage irgend welche rechtlich haltbaren Belege?
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Auf Grundlage welcher vereinbarten Bestandteile bestünde denn dieser ominöse „Arbeitsvertrag“?
Angebot und Annahme in Form von zwei übereinstimmenden Willenserklärungen (Vgl. BGB).

Beispiel: Wenn ich meinen Parkplatz pflastere und irgend ein Typ von der Straße findet es ganz besonders spannend, mir zu helfen und ich lasse das zu, besteht bis zum Ende der Arbeiten nach sagen wir einer Woche keinerlei Vertrag zwischen ihm und mir, konkludentes Handeln hin oder her.
Da besteht meiner Meinung nach kein Vertrag (aber dennoch gäbe es in so einem Fall eine andere Rechtsbeziehung, deren Namen mir aber nicht mehr einfällt).

Wenn jedoch Gehalt überwiesen bzw. eine Gehaltsabrechnung erstellt wird, dann legt das doch schon nahe, dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde.
Wenn nicht, könnten sich Arbeitgeber ja ganz bequem freiwillige Helfer ins Boot holen, die dann ein wenig Geld als Dankeschön für erbrachte Leistungen bekommen.

Das gilt meines Wissens für Dienstverträge, aber nicht für Werkverträge. *gefährlicheshalbwissenaussprech*

Zudem heißt es im NachwG nur, dass der Arbeitnehmer ein Recht auf die Niederschrift hat und der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, eine Niederschrift auszustellen. In wieweit das die Gültigkeit berührt, ist eine andere Sache.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Angebot und Annahme in Form von zwei übereinstimmenden Willenserklärungen (Vgl. BGB). …

Das setzt allerdings einen zuvor vereinbarten Arbeitsvertrag voraus, um den es in dieser Diskussion ja geht.

Wenn ich täglich mit dem Besen in die Fußgängerzone marschiere und fege, die Stadt aber nichts dagegen unternimmt, bedeutet das noch lange nicht, dass damit eine Art stillschweigender Arbeitsvertrag geschlossen wird, auch wenn hier zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen.

Überweist die Stadtverwaltung Geld auf mein Konto, nachdem ich gefegt habe, sieht die Sache allerdings schon anders aus und man kann wohl von einem Arbeitsverhältnis sprechen, dessen Rahmenbedingungen allerdings lt. Nachweisgesetz (Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen) schriftlich festgehalten werden müssen.

Falls ich damit falsch liegen sollte, frage ich mich allerdings, warum die Arbeitslosenzahlen derart hoch sind, wo doch jeder einfach etwas tun muss und wenn von der „Gegenseite“ kein Widerspruch kommt, gilt der Vertrag als geschlossen.

:-D

… Zudem heißt es im NachwG nur, dass der Arbeitnehmer ein Recht auf die Niederschrift hat und der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, eine Niederschrift auszustellen. In wieweit das die Gültigkeit berührt, ist eine andere Sache.

Die Gültigkeit wird davon selbstverständlich nicht beeinflusst, wohl aber die Rechtskräftigkeit.
 

JacksoN

Schafnase
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Pauschal und generell: immer. Jedenfalls in der Bundesrepublik Deutschland.
Vertrag ist Vertrag, egal ob schriftlich oder mündlich.
wie das bei Arbeitsverträgen ist, weiß ich nicht.
Problem ist immer die Schwierigkeit, mündliche Vereinbarungen zu beweisen.

Pauschal und generell IMMER, bei Arbeitsverträgen weist du es aber nicht? Hm also Nebenabreden (mündliche Vereinbarungen) bedürfen bei einem AV zur Gültigkeit IMMER der Schriftform. Das ist so gesetzlich festgehalten.

Der Arbeitsvertrag sieht also eine befristete Stelle vom 05.07.2010 bis 04.07.2010 vor?

Hat dein Arbeitsvertrag eine Salvatorische Klausel???
(Eine Salvatorische Klausel ist im Grunde eine "Erhaltungsklausel". Sie ist Bestandteil eines Vertrages und regelt die Rechtsfolgen, wenn Teile des Vertrages sich als undurchführbar oder nichtig herausstellen.)
Sofern eine solche vorliegt bleibt der Arbeitsvertrag zu 100%iger Sicherheit bestehen, da hier geregelt ist: Wenn einzelne § nichtig sind bleibt der Arbeitsvertrag im ganzen bestehen.

Sofern eine solche Klausel NICHT enthalten ist glaube ich auch nicht das der Vertrag ungültigt (also er bleibt gültig) ist da es sich hierbei um einen offenkundigen Fehler handelt. Ein offenkundiger Fehler ist ein "auf die Stirn geschriebener" Fehler, d.h. es ist für jedermann erkennbar das es sich hierbei um einen signifikanten Fehler handelt. Bei dir ist der Fehler sicherlich offenkundig da man als normaler Mensch weiß das der Zeitraum vom 05.07.10 bis 04.07.10 nicht existiert...