bei Thinkpads, Elitebooks und Dell Geschäftskundenbereich ja auch 3 Jahre Garantie - ist wie gesagt vom Hersteller abhängig
Genau das wäre bei mir der Fall, sollte mal etwas Gravierendes passieren. Ich stottere doch nicht die 12 Monate Finanzierung für mein Macbook ab, um dann nach 1 Jahr mit einem defekten Logicboard dazusitzen. Da gab es ja schon Berichte von diversen Horror-Rechnungen. Da lohnen sich doch die 150 € für den Apple Care Plan bei eBay.
2 Jahre gesetzlich verplichtet das Gerät zu reparieren = Gewährleistung
Wenn ich eine solche Investition tätige, wie einen neuen Rechner anzuschaffen, dann kaufe ich das Gerät für die kommenden 3-4 Jahre. Somit ist es logisch, dass ich ein Gerät haben will, dass vollkommen meinen Ansprüchen gerecht wird. Es kam also nur ein Macbook für mich in Frage.Gut, da muss man fairerweise sagen, wenn man nicht genügend Geld hat, dann kauft man sich eben keinen Mac. Halte von Finanzierungen, die anscheinend mit heißer Nadel gestrickt sind, sowieso nichts.
Sicher? Ich dachte immer der Händler darf erst zweimal nachbessern bevor der Kunde da irgendeine Wahl hätte?Ne, er ist zwei Jahre gesetzlich verpflichtet für ein mängelfreies Gerät zu sorgen. Die Wahl ob Austausch oder Reparatur hat der KUNDE. Also wenn ich mit meinem neuen iPhone was z.B. defekt ist zur Telekom als Händler gehe, dann kann ich sagen "Gebt mir sofort ein intaktes Austauschgerät". (Man kann sich natürlich auch direkt an Apple wenden).
Wenn ich eine solche Investition tätige, wie einen neuen Rechner anzuschaffen, dann kaufe ich das Gerät für die kommenden 3-4 Jahre. Somit ist es logisch, dass ich ein Gerät haben will, dass vollkommen meinen Ansprüchen gerecht wird. Es kam also nur ein Macbook für mich in Frage.
Sicher? Ich dachte immer der Händler darf erst zweimal nachbessern bevor der Kunde da irgendeine Wahl hätte?
Ist Korrekt. Der Hersteller hat das Vorranige Recht auf 2 mal nachbesserung. Danach kann ich als Kunde erst das nachranige Recht in anspruch nehmen zum Rücktritt oder vergleichbares Austauschgerät.
Das ist doch klar, aber wer entscheidet nun ob durch Tausch oder Reparatur nachgebessert wird? Imho beim ersten und zweiten Versuch der Händler.Nachbesserung kann durch Austausch oder Reparatur geschehen! Nachbesserung bedeutet NICHT Reparatur. Nachbesserung bedeutet "Mangel abstellen" entweder durch Austausch oder Reparatur.
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Bei Verbrauchsgütern, die quasi so im Regal liegen, ist das aber nicht der Fall. Die kann der Verkäufer ja einfach austauschen, da es wieder eine Benachteiligung des Kunden ist, wenn er auf sein neues Produkt erst einmal zwei Wochen warten muss bis es repariert ist
Nicht Richtig. Der Verkäufer muss erstmal gar nix Austauschen
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