Mit der Ing-DiBa-Visa kann man übrigens ohne Gebühren aufladen.
Bei isinstocknow oder bspw. bei der NYT kannst es mal testen..
Sind eben alles US (Dollar) Seite
Kann ich nicht bestätigen. Habe über meine IngDiba Visa Karte 180,07€ aufgeladen. Abgebucht wurden 181,87€.
Also 1% Gebühr.
Apple Pay mit boon hat beim Einkauf bei NYT problemlos geklapptScheint also ein Problem bei ARAL gewesen zu sein!
Was bringt denen eigentlich die Unterschrift, wenn sie diese mit nichts vergleichen können? Und eine Lastschrift geht bei der Zahlungsweise eh nicht.
Bei dem Kauf über den normalen Handel, wie zum Beispiel den Supermarkt oder ein Kleidungsgeschäft, schließen beide Teilnehmer – Käufer und Verkäufer – einen Kaufvertrag. Diesen Kaufvertrag erfüllt der Käufer mit der Vorlage seiner Kreditkarte. Damit dieser Vertrag letztlich vollständig erfüllt wird und im Sinne des Rechts anerkannt wird, muss der Käufer neben seiner Kreditkarte ebenfalls seine Geheimnummer – PIN – eingeben oder den Kauf durch seine Unterschrift bestätigen. Erst wenn der Käufer einen der beiden Schritte durchgeführt hat, darf der Verkäufer das Geld bei der Bank des Kunden einfordern. Das gezahlte Geld wird im Anschluss dem Konto des Kunden belastet. Die Bank darf eine Zahlung erst vornehmen, wenn eine eindeutige Weisung in Form der Geheimnummer oder der Unterschrift vorliegt. Für eine Zahlung reichen aus diesem Grund die Kreditkartennummer, der Name des Karteninhabers oder das Ablaufdatum der Kreditkarte nicht aus.
Der Einkauf über das Internet wird immer beliebter, doch viele Eigentümer einer Kreditkarte scheuen den Online-Einkauf aufgrund Missbrauchs. Bei den meisten Eigentümern herrscht immer noch die Angst vor, dass die Kartendaten ausspioniert werden um das Girokonto zu plündern. Diese Angst ist jedoch unbegründet, denn bei dem Einkauf über das World Wide Web gibt der Käufer nur die Daten an, die auf der Kreditkarte vorhanden sind. Eine zusätzliche Verifizierung mit der Unterschrift oder der Geheimnummer findet nicht statt. Die zuständige Bank zahlt im Anschluss den Betrag an den Verkäufer aus. Die Bank verlässt sich somit darauf, dass der Bankkunde seine Daten weitergegeben hat und weist somit die offene Summe an. Im Grunde dürfte die Bank die Summe jedoch nicht auszahlen, da eine eindeutige Weisung aufgrund der Unterschrift, bzw. der PIN-Nummer fehlt. Sollte somit ein Missbrauch der Kartendaten stattfinden, dann müsste die zuständige Bank dem Kunden das zu unrecht abgebuchte Geld zurück erstatten.
Für die Zahlung im Internet brauchen sie: Kreditkartennummer, Fälligkeit der Kreditkarte und die 3 stellige Prüfnummer welche ebenfalls auf der Karte zu finden ist.
Nur weil der gemeine Apple Pay Zahler den Sinn der Unterschrift nicht erkennt, heißt das nicht dass die Unterschrift unnötig wäre. Dafür gibt es durchaus eine Berechtigung.
Ich zitiere mal
Nicht kann, wenn die Kassiererin den Kunden besonders schnucklig findet, sondern muss der Käufer.…
So, da wir aber jetzt mit Apple Pay eine neue Form der digitalen Zahlung haben verwirren wir uns doch noch etwas:
Es ist also nicht immer die Unwissenheit des Personals, wenn der Kunde mit dem Ablauf nicht konform geht.
Je nach Geschäft und Zahlungsbetrag müssen Sie möglicherweise einen Beleg unterschreiben oder Ihre PIN eingeben.
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