Was ist die Mehrwertsteuer (MWST)
Allgemeines
Die MWST ist eine allgemeine Verbrauchssteuer. Sie wird auf allen Phasen der Produktion und Verteilung sowie bei der Einfuhr von Gegenständen erhoben, ferner beim inländischen Dienstleistungsgewerbe und bei den Bezügern von Dienstleistungen, die von Unternehmen mit Sitz im Ausland erbracht wurden. Zuständig für die Steuererhebung auf den Umsätzen im Inland und auf dem Dienstleistungsbezug von Unternehmen mit Sitz im Ausland ist die Eidgenössische resp. die Liechtensteinische Steuerverwaltung, auf der Einfuhr von Gegenständen die Eidgenössische Zollverwaltung.
Abrechnungspflicht
Abrechnungspflichtig sind selbstständige Leistungserbringer, die im Inland (Schweiz und Liechtenstein) einen Umsatz von jährlich mehr als Fr. 75'000.-- aus steuerbaren Leistungen erzielen. Für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sportvereine und gemeinnützige Institutionen liegt die Grenze bei Fr. 150'000.-- Jahresumsatz. Sie haben die Steuer vom vereinnahmten Bruttoentgelt zu entrichten. Anderseits dürfen sie in ihrer Abrechnung die Steuer abziehen, die auf den von ihnen selber bezogenen Gegenständen und Dienstleistungen lastet. Durch diesen sogenannten Vorsteuerabzug wird eine Steuerkumulation (steuerbelasteter Einkauf und Versteuerung des Umsatzes) vermieden.
Einfuhr
Bei der Einfuhr von Gegenständen wird die Steuer auf dem Wert der Gegenstände bis zum ersten Bestimmungsort im Inland erhoben. Im Reisenden- und Grenzverkehr gibt es Wertfreigrenzen. Nähere Auskunft dazu erteilt die Eidgenössische Zollverwaltung .
Gewisse Dienstleistungen, die von einem Erbringer mit Sitz im Ausland bezogen werden, muss der inländische Empfänger versteuern. Wenn er nicht ohnehin aufgrund seiner Inlandumsätze steuerpflichtig ist, tritt seine Steuerpflicht wegen Bezügen von derartigen Dienstleistungen ein, sofern diese jährlich mehr als Fr. 10'000.-- betragen.
Steuersätze
Nicht alle Leistungen werden gleich hoch besteuert. Für die meisten Lieferungen von Gegenständen und für nahezu alle Dienstleistungen gilt der Normalsatz von 7,6%. Waren des täglichen Bedarfs, vor allem Ess- und Trinkwaren (ausgenommen alkoholische Getränke), Medikamente, aber auch gewisse Zeitungen, Zeitschriften und Bücher, werden nur mit dem reduzierten Satz von 2,4% belastet. Schliesslich unterliegen Übernachtungen einschliesslich Frühstück dem Sondersatz von 3,6%.
Ausgenommene Leistungen
Eine ganze Reihe von Leistungen sind von der MWST ausgenommen, so in den Bereichen Gesundheit, Sozialwesen, Unterricht, Kultur, Geld- und Kapitalverkehr (die Vermögensverwaltung sowie das Inkassogeschäft sind aber steuerbar), Versicherungen, Vermietung von Wohnungen, Verkauf von Liegenschaften. Wer solche Leistungen erbringt, hat jedoch kein Recht auf Vorsteuerabzug (unechte Steuerbefreiung), selbst wenn er aufgrund anderer, steuerbarer Umsätze steuerpflichtig ist. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, für die Versteuerung ausgenommener Umsätze zu optieren.
Ausfuhr
Lieferungen, die ins Ausland erbracht werden, sind grundsätzlich ebenfalls steuerbar. Gleiches gilt für Dienstleistungen, die als im Ausland erbracht gelten. Indessen sind solche Leistungen dann von der Steuer befreit, wenn der geforderte Nachweis erbracht wird. Im Gegensatz zu den von der Steuer ausgenommenen Leistungen darf der steuerpflichtige Leistungserbringer hier den Vorsteuerabzug vornehmen (echte Steuerbefreiung).
Ueberwälzung der Steuer
Da die MWST vom Konsumenten getragen werden soll, wird sie in der Regel auf ihn überwälzt, indem sie in den Verkaufspreis eingerechnet oder als separate Position auf der Rechnung aufgeführt wird. Ein Hinweis auf die Steuer ist aber nur steuerpflichtigen Leistungserbringern gestattet.
Gesetzliche Grundlage für die MWST ist das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer vom 2. September 1999 .