• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Es regnet, ist neblig und kalt, alle sind krank und der Chef wird zunehmend cholerisch. Das Thema des Monats ist also folgerichtig --> Das Grau(en)
    Wir sind gespannt, war Euch dazu einfällt! Zum Wettbewerb --> Klick
  • Auch in diesem Jahr möchten wir auf unserer Webseite mit einem passenden Banner etwas weihnachtliche Stimmung verbreiten. Jeder Apfeltalker kann, darf und sollte uns einen Banner-Entwurf zusenden, wie und wo das geht, könnt Ihr hier nachlesen --> Klick

Apple kennt Mehrwertsteuer nicht?

  • Ersteller AlanShore
  • Erstellt am

Laetur

Rhode Island Greening
Registriert
23.07.08
Beiträge
472
Naja, was glaubt ihr warum die es für 949 anbieten und nicht für 950?
Psychologische Gründe? Klar, auch...
...aber der eigentliche Klou ist es, dass das Abgerunden wird... 949 zählt in Wirklichkeit nicht als 949, sonder als 940... es wird da dauernd Gerundet, deswegen wird auch Benzin mit xxx,9 Cent Angeboten oder im Supermarkt alle Artikel als x,99 Euro, weil sie eben dann für die 9 bzw 99 Cent keine Steuern bezahlen müssen. Beim MacBook und Co dementsprechen auch :)

Problem gelöst? :)
 

Spdy

Granny Smith
Registriert
16.10.08
Beiträge
16
Naja, was glaubt ihr warum die es für 949 anbieten und nicht für 950?
Psychologische Gründe? Klar, auch...
...aber der eigentliche Klou ist es, dass das Abgerunden wird... 949 zählt in Wirklichkeit nicht als 949, sonder als 940... es wird da dauernd Gerundet, deswegen wird auch Benzin mit xxx,9 Cent Angeboten oder im Supermarkt alle Artikel als x,99 Euro, weil sie eben dann für die 9 bzw 99 Cent keine Steuern bezahlen müssen. Beim MacBook und Co dementsprechen auch :)

Problem gelöst? :)


SCHWACHSINN :D

sorry aber das is totaler Mist,
da wird nix gerundet...
 
Registriert
21.09.07
Beiträge
118
Ich denke was er meint ist, dass anstatt für 100 Euro eine Ware immer für 99 Euro angeboten wird, anstatt von 50 Euro kosten Computerprogramme ja auch meist 49,99 Euro.
Das ist ein preispsychologischer Trick, da das Gehirn den Preis dann in die 40er-Sparte und nicht in die 50er-Sparte einordnet und der Preis so vom Verbraucher gefühlsmäßig für wesentlich billiger befunden wird.
 

Spdy

Granny Smith
Registriert
16.10.08
Beiträge
16
Das ist wohl wahr, aber hier gehts um die Berechnung der MwSt und nicht um iwelche Marketing-Faktoren ;)

Naja ich hoffe ja darauf, dass sein Post nur Ironie war ;)
 

Tofffl

deaktivierter Benutzer
Registriert
02.08.08
Beiträge
941
Es gibt keine Mehrwertsteuer in Deutschland und es gab rechtlich gesehen auch nie eine!
 

Patrick Rollbis

Moderator
AT Moderation
Registriert
22.10.06
Beiträge
6.204
Es gibt keine Mehrwertsteuer in Deutschland und es gab rechtlich gesehen auch nie eine!

Wie kommst du denn darauf?
Was ist die Mehrwertsteuer (MWST)

Allgemeines

Die MWST ist eine allgemeine Verbrauchssteuer. Sie wird auf allen Phasen der Produktion und Verteilung sowie bei der Einfuhr von Gegenständen erhoben, ferner beim inländischen Dienstleistungsgewerbe und bei den Bezügern von Dienstleistungen, die von Unternehmen mit Sitz im Ausland erbracht wurden. Zuständig für die Steuererhebung auf den Umsätzen im Inland und auf dem Dienstleistungsbezug von Unternehmen mit Sitz im Ausland ist die Eidgenössische resp. die Liechtensteinische Steuerverwaltung, auf der Einfuhr von Gegenständen die Eidgenössische Zollverwaltung.

Abrechnungspflicht

Abrechnungspflichtig sind selbstständige Leistungserbringer, die im Inland (Schweiz und Liechtenstein) einen Umsatz von jährlich mehr als Fr. 75'000.-- aus steuerbaren Leistungen erzielen. Für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sportvereine und gemeinnützige Institutionen liegt die Grenze bei Fr. 150'000.-- Jahresumsatz. Sie haben die Steuer vom vereinnahmten Bruttoentgelt zu entrichten. Anderseits dürfen sie in ihrer Abrechnung die Steuer abziehen, die auf den von ihnen selber bezogenen Gegenständen und Dienstleistungen lastet. Durch diesen sogenannten Vorsteuerabzug wird eine Steuerkumulation (steuerbelasteter Einkauf und Versteuerung des Umsatzes) vermieden.
Einfuhr

Bei der Einfuhr von Gegenständen wird die Steuer auf dem Wert der Gegenstände bis zum ersten Bestimmungsort im Inland erhoben. Im Reisenden- und Grenzverkehr gibt es Wertfreigrenzen. Nähere Auskunft dazu erteilt die Eidgenössische Zollverwaltung .

Gewisse Dienstleistungen, die von einem Erbringer mit Sitz im Ausland bezogen werden, muss der inländische Empfänger versteuern. Wenn er nicht ohnehin aufgrund seiner Inlandumsätze steuerpflichtig ist, tritt seine Steuerpflicht wegen Bezügen von derartigen Dienstleistungen ein, sofern diese jährlich mehr als Fr. 10'000.-- betragen.
Steuersätze

Nicht alle Leistungen werden gleich hoch besteuert. Für die meisten Lieferungen von Gegenständen und für nahezu alle Dienstleistungen gilt der Normalsatz von 7,6%. Waren des täglichen Bedarfs, vor allem Ess- und Trinkwaren (ausgenommen alkoholische Getränke), Medikamente, aber auch gewisse Zeitungen, Zeitschriften und Bücher, werden nur mit dem reduzierten Satz von 2,4% belastet. Schliesslich unterliegen Übernachtungen einschliesslich Frühstück dem Sondersatz von 3,6%.
Ausgenommene Leistungen

Eine ganze Reihe von Leistungen sind von der MWST ausgenommen, so in den Bereichen Gesundheit, Sozialwesen, Unterricht, Kultur, Geld- und Kapitalverkehr (die Vermögensverwaltung sowie das Inkassogeschäft sind aber steuerbar), Versicherungen, Vermietung von Wohnungen, Verkauf von Liegenschaften. Wer solche Leistungen erbringt, hat jedoch kein Recht auf Vorsteuerabzug (unechte Steuerbefreiung), selbst wenn er aufgrund anderer, steuerbarer Umsätze steuerpflichtig ist. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, für die Versteuerung ausgenommener Umsätze zu optieren.
Ausfuhr

Lieferungen, die ins Ausland erbracht werden, sind grundsätzlich ebenfalls steuerbar. Gleiches gilt für Dienstleistungen, die als im Ausland erbracht gelten. Indessen sind solche Leistungen dann von der Steuer befreit, wenn der geforderte Nachweis erbracht wird. Im Gegensatz zu den von der Steuer ausgenommenen Leistungen darf der steuerpflichtige Leistungserbringer hier den Vorsteuerabzug vornehmen (echte Steuerbefreiung).

Ueberwälzung der Steuer

Da die MWST vom Konsumenten getragen werden soll, wird sie in der Regel auf ihn überwälzt, indem sie in den Verkaufspreis eingerechnet oder als separate Position auf der Rechnung aufgeführt wird. Ein Hinweis auf die Steuer ist aber nur steuerpflichtigen Leistungserbringern gestattet.

Gesetzliche Grundlage für die MWST ist das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer vom 2. September 1999 .
 

Tofffl

deaktivierter Benutzer
Registriert
02.08.08
Beiträge
941
Hallo,

im Prinzip hast du zwar recht, aber ich bleibe dabei, dass es keine Mehrwertsteuer in Deutschland gibt und rechtlich nie existiert hat, denn:

Der Begriff Mehrwertsteuer wurde 1968 eingeführt und entfiel sechseinhalb Jahre später wieder durch das Gesetz zur Neufassung des Umsatzsteuergesetzes, welches rückwirkend zum 01.01.1968 eingeführt in Kraft trat. Gesetzlich abgeschafft wurde der Begriff letztlich zum 01.01.1977.
Die Gesetze und Paragraphen erspare ich mir jetzt, kann Sie aber gerne bei Interesse posten.

Interessant ist vielmehr, dass rotz der kurzen Existenz (6,5 Jahre) dieser Begriff nicht totzukriegen ist - obwohl er inzwischen über sechsmal so lange weggefallen ist als er je existierte!!

Fazit: Es gibt und gab nie eine Mehrwertsteuer, es bleibt beim Begriff der Umsatzsteuer (die auf den erzielten Mehrwert berechnet wird).

Aber keine Sorge, unsere Minister verwenden selbst diesen Begriff ohne offensichtlich zu wissen, dass es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Schade, sehr schade. Wir sollten aber versuchen, dass es endlich zu einer sachgerechten Darstellung des Begriffs kommt.
 
  • Like
Reaktionen: MacMark

fabischm

Zabergäurenette
Registriert
06.03.08
Beiträge
613
Seit froh, dass hier zu Lande immer der preis inkl. Mehrwertsteuer angezeigt wird, denn in anderen Ländern würde da nur 790€ und man hat dann einen schönen "Hallo, wach?" Effekt an der Kasse wenn es auf einmal heisst "Das macht dann 949€ bitte!".
 

Benutzer 62153

Gast
SCHWACHSINN :D

sorry aber das is totaler Mist,
da wird nix gerundet...
Er will damit sagen, dass der Kunde rundet. Das ist Psychologie und enspricht genau der Wahrheit. Da wir es aber jetzt wissen wirken wir dem entgegen und runden immer schön auf.
 

Tick

Roter Delicious
Registriert
19.10.08
Beiträge
94
Für falsch beworbene Umsatzsteuer gibts eine nette Abmahnung. Ziemlich komisch was die Jungs da treiben.
 

Tofffl

deaktivierter Benutzer
Registriert
02.08.08
Beiträge
941
Zuletzt bearbeitet:

Laetur

Rhode Island Greening
Registriert
23.07.08
Beiträge
472
Er will damit sagen, dass der Kunde rundet. Das ist Psychologie und enspricht genau der Wahrheit. Da wir es aber jetzt wissen wirken wir dem entgegen und runden immer schön auf.

Nein, ich will damit sagen das der Staat rundet bzw. allgemein gerundet wird.
Wenn nun ein Jogurt für 1,99€ gekauft wird, werden nicht von 1,99€ steuern berrechnet sondern von 1,90€ nur die Steuern berrechnet...

Und ggf. ist das vllt so auch bei den MacBooks (Nur im Euroberreich) - Zumindest würde es für alle Zahlen perfekt passen ;)
 

uncelsam

Grahams Jubiläumsapfel
Registriert
16.10.08
Beiträge
103
Nein, ich will damit sagen das der Staat rundet bzw. allgemein gerundet wird.
Wenn nun ein Jogurt für 1,99€ gekauft wird, werden nicht von 1,99€ steuern berrechnet sondern von 1,90€ nur die Steuern berrechnet...

Hallo zusammen...

Das ist absoluter Quatsch!

Wenn ein Jogurt 1,99€ im Laden kosten, sind das 1.8598€ (Also gerundet 1,86€) netto.
Die 1,86€ bekommt der Laden, und 0,13€ muß der Laden an den Staat abführen.
Es wird nur auf die zweite Stelle hinter dem Komma gerundet!
 
Zuletzt bearbeitet:

Sid.TUX

Reinette de Champagne
Registriert
20.08.05
Beiträge
414
ähm die Rechnung von uncelsam hat irgendwie einen Riesenfehler.
Aber es ist schon so, daß die MwSt selbstverständlich Cent-genau berechnet wird!
Lediglich auf dem Formular zur USt-Voranmeldung dürfen nur volle Euro Beträge angegeben werden. Woraus sich ein maximaler rechnerischer Vorteil von monatlich 19cent (bei 0,99€ Abschlag) ergibt. Jedoch muß in der Jahresanmeldung der USt der Betrag genau angegeben werden.
Ansonsten hab ich die letzten Jahre dem FA immer falsche Daten geschickt und die haben es nie gemerkt.
Die fehlenden 1,xx€ pro Jahr wollten die bisher jedenfalls nie haben... ist wohl der Verwaltungsaufwand zu hoch.