Papa_Baer
Sternapfel
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Gut so. Wenn man sieht, wie sich in Sachen “Angebote” und “Rabatte” Käufer und Verkäufer ständig zu übervorteilen versuchen, ist mir “da steht der Preis und genau so viel kostet es” viel lieber.Apple hat halt nichts mehr zu verschenken. Keine 12 Tage Geschenke, keine Black Friday Angebote, keine oder nur noch sehr maue Back-to-School-Angebote...
Ich frage mich aber viel mehr, wie diese Puschalabgaben dem Gesetzt standhalten können. Wie kann es sein, dass ich als Gerätebesitzer Geld für etwas bezahlen, dass ich eventuell nie in Anspruch nehmen werde.
Außerdem ist es mein gutes Recht, bestimmte urheberrechtlich Geschütze Materialien zu nutzen, auch ohne Gebühr. Für ebensolche an denen ich die Rechte erworben habe, also gekaufte Musik gibt es gar keine Grundlage eine extra Gebühr zu verlangen, da ich wie gesagt schon gezahlt habe.
gegen den Hersteller von Geräten und von Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird,
Ein iPhone soll also _allein_ oder vorrangig, und mit Hilfe von anderen Geräten dazu dienen, ein Musikstück oder ein Film zu kopieren?
Würde mich mal interessieren, ob das § 53 ff. UrhG bei einer Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bestand haben würde.Nein, es ist ein Irrglaube, dass mit dem Kauf eines Musiktitels auch das Recht auf Kopie erworben würde. Das Recht auf Vervielfältigung verbleibt beim Urheber.
Da jedoch in der Praxis private Kopien nicht kontrollierbar sind, hat der Gesetzgeber folgende gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen:
§54 UrhG Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Damit wird die, eh nicht kontrolliebare, Privatkopie legalisiert. Aber dadurch hat der Urheber einen finanziellen Schaden, daher wird dieser entschädigt.
§53 UrhG Vergütungspflicht:
(1) Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, dass es nach § 53 Abs. 1 bis 3 vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller von Geräten und von Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird, Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung.
Du siehst, was du als dein gutes Recht bezeichnest, ist nur dein gutes Recht, weil eben diese Abgabe existiert.
In Ländern, wo keine Abgabe existiert, werden die Urheber meines Wissen aus Steuergelder entschädigt oder die Privatkopie ist nicht legalisiert. Ob das gerechter ist als die Abgabe auf Kopiermedien und Geräte? keine Ahnung.
Würde mich mal interessieren, ob das § 53 ff. UrhG bei einer Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bestand haben würde.
Ich finde die Formulierungen zu vage formuliert und vor allem diese "Vorverurteilung" ist unverhältnismäßig. Wenn die Rechteverwalter eine eventuelle Kopie von Inhalten vermuten, sollte diese Summe mit dem Kaufpreis der Musik, der Filme, etc. kompensiert werden, nicht aber mit einer Abgabe die jeder Zahlen muss. Im Vergleich wäre das so, als wenn jeder Büger Kfz-Steuern entrichten müsste, auch wenn dieser kein Fahrzeug angemeldet hat.
Wenn Oma Schmidt sich nun ein iPhone kauft, nur um damit zu telefonieren und SMS-Nachrichten zu schreiben, zahlt sie diese Gebühr ohne eine Grundlage.
Nur Mut. Der Weg vor das Bundesverfassungsgericht steht jedem frei!Würde mich mal interessieren, ob das § 53 ff. UrhG bei einer Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bestand haben würde.
Wir sind ein Sozialstaat, ganz einfachIn die Rentenkasse darfst du ja auch einzahlen und eventuell trifft dich mit 64 der Schlag und dann hast richtig viel von deiner Rente gehabt.
Aber anders würde das System vermutlich nicht funktionieren.
Ein Beispiel wie das dann praktisch läuft: ich habe vor kurzem ein Video bei YouTube hochgeladen, selbst gedreht aber mit aktueller Musik unterlegt.
Da gibt es ja noch mehr Blödsinn - ich muss die vollen Rundfunkgebühren bezahlen, obwohl ich weder Radio noch Fernseher besitze und mir der Millionenkostenfaktor Fußball der ÖR völlig egal ist.
So sehr ich ein Fan des Solidaritätsprinzips bin, aber warum ich die Helene Fischer Show mitfinanzieren soll, ist mir ein Rätsel ...
Wenn man die Preise in Indien senkt damit man da mehr Fuss fasst, sie zeitgleich hier anhebt dann scheinen wir blöden hier in Deutschland etwas falsch zu machen![]()
Eine wirklich freie Presse (inklusive Rundfunk und Fernsehen) ist ein Garant für den Erhalt der Demokratie.
Wir sind ein Sozialstaat, ganz einfach![]()
Das würde ich so nicht sagen. Deutschland war bei fast allen großen Produkten bei den Startländern dabei, auch wenn es nur eine kleine Zahl an Ländern in der ersten Welle war, im Gegensatz zB zum benachbarten Österreich. Klar spielen wir was das Wachstum des Konzern angeht keine so wichtige Rolle wie Indien oder China, aber das tut die USA auch nicht mehr, deswegen wird man aber nicht direkt zum unwichtigen Nischenmarkt. In Europa dürfte der deutsche Markt zusammen mit UK und Frankreich einer der wichtigsten für Apple sein. Darum werden hier auch ständig neue Apple Stores eröffnet.Nicht zwingend. Der indische Markt hat eine gewaltige Größe. Deutschland war für Apple immer schon ein kleiner Nischenmarkt
Nicht zwingend. Der indische Markt hat eine gewaltige Größe. Deutschland war für Apple immer schon ein kleiner Nischenmarkt
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