• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Die Bildungsoffensive hier im Forum geht weiter! Jetzt sollen Kreativität und technische Möglichkeiten einen neue Dimension erreichen. Das Thema in diesem Monat lautet - Verkehrte Welt - Hier geht es lang --> Klick

Apple Gewährleistung

lemac

Gala
Registriert
29.03.07
Beiträge
51
An alle Juraexperten:
Wie ist es jetzt eigentlich mit der Apple-Gewährleistung von 1 Jahr. So viel ich weiß, muss doch jeder Händler in Deutschland 2 Jahre Gewährleistung auf Neuware geben. Bei Privatauktionen muss man es extra ausschließen. Wie sieht es jetzt mit der nur einjährigen Apple-Gewährleistung im Apple-Shop aus? Ist die eigentlich nicht rechtswidrig? Wenn ich einen Mac bei einem anderen Händler kaufe, bekomme ich meines Wissens auch 2 Jahre Gewährleistung.
Mich würde interessieren, ob jemand sich hier auskennt und mir Auskunft geben kann.
 
Wie jeder andere Händler bietet Apple die gesetzlich vorgeschriebenen 2 Jahre Gewährleistung. Darüber hinaus eine 1jährige Hardwaregarantie. Das ist etwas ganz anderes. Ich empfehle zum Thema dringendst diesen Thread. ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Gesetzlich: Gewährleistungsfrist 2 Jahre
Apple gibt eine Garantie von 1 Jahr, eine Garantie ist aber nicht vom Gesetz vorgeschrieben.
hatten wir schon oft das thema
sufu ;-)
 
O.k. danke, hat mir geholfen. Habe den o.g. thread auf Anhieb nicht gefunden.
 
Gewährleistung: 2 Jahre bei Privatpersonen, Geschäftleute müssen sofort rügen.
Garantie: 1 Jahr
 
Schon blöd die deutsche Regelung, dass sich die meisten Leute nicht den Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Herstellergarantie unterscheiden können.

Gewährleistung ist Pflicht (gegenüber den Privatkunden).
Garantie ist gut für das Vertrauen in den Hersteller.
 
Ich muss sagen, dass das Problem wohl auch bei Händlern besteht, vor allem die 6 Monatsregel. Erst vor Kurzem hatte ich meinen Kaffeeautomaten 3 Tage vor Ablauf des 2 Jahres-Gewährleistungstermins beim Richten und der Defekt wurde reibungslos und vor allem kostenlos übernommen, obwohl er eindeutig erst kürzlich aufgetreten war.
 
@lemac

Der Defekt kann ja trotzdem schon bei der Herstellung entstanden sein. Der Mangel trat nun halt nur etwas später in Erscheinung. Schau dir doch mal die G3/G4-iBooks an. Da traten die Mängel auch erst nach Jahren auf. Dafür aber flächendeckend.
Es geht also nicht um den Zeitpunkt des Auftretens, sondern um die Ursächlichkeit des Mangels. Das Problem ist nur, dass du nach sechs Monaten selbst beweisen musst, dass der Mangel herstellungsbedingt ist. Und das ist zumeist schwer bis unmöglich.